Die Haftzeit bezeichnet in der Betriebsunterbrechungsversicherung den maximalen Zeitraum, für den der Versicherer nach einem versicherten Schadenereignis den entgangenen Gewinn und die weiterhin anfallenden Fixkosten des Unternehmens oder der Praxis ersetzt. Der Haftungszeitraum beginnt mit dem Schadenereignis (z. B. Brand, Wasserschaden, Einbruch) und endet mit Ablauf der vereinbarten Haftzeit oder dem Ende der Betriebsunterbrechung, je nachdem, was früher eintritt.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen ist die Wahl einer angemessenen Haftzeit entscheidend, da der Wiederaufbau nach einem größeren Schadenereignis erheblich Zeit in Anspruch nehmen kann. Müssen etwa medizinische Geräte neu beschafft und kalibriert werden, Praxisräume renoviert werden oder muss Personal neu eingestellt werden, kann die Praxis wochen- oder monatelang nicht betrieben werden. Standardmäßig werden Haftzeiten von 6 oder 12 Monaten vereinbart, doch Ärzteversichert empfiehlt für Praxen mit spezialisierten Geräten (z. B. MRT, CT) Haftzeiten von mindestens 18 bis 24 Monaten, da die Lieferzeiten für Ersatzgeräte entsprechend lang sein können.

Abgrenzung

Die Haftzeit ist von der Karenzzeit abzugrenzen, die häufig bei Praxisausfall- und Krankentagegeldversicherungen vorkommt: Die Karenzzeit ist der Zeitraum nach einem Schadenereignis, in dem noch keine Leistung erbracht wird. Die Haftzeit hingegen definiert das Ende der Leistung, nicht deren Beginn.

Praxisbeispiel

Ein Radiologe erleidet durch einen Leitungswasserschaden einen Totalausfall seines MRT-Geräts. Die Beschaffung eines Ersatzgeräts dauert 14 Monate. Da seine Betriebsunterbrechungsversicherung nur eine Haftzeit von 12 Monaten vorsieht, trägt er die Kosten der letzten zwei Monate selbst. Eine Haftzeit von 18 Monaten hätte diese Lücke geschlossen.

Quellen

  • GDV: Allgemeine Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung (ABU)
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Merkblatt Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Institut für freie Berufe: Risikoanalyse für Arztpraxen

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