Die Hausarztprämie ist ein Anreiz im Rahmen des GKV-Wahltarifs „Hausarzttarif", bei dem gesetzlich Krankenversicherte eine Prämie oder Beitragsrückerstattung erhalten, wenn sie sich verpflichten, bei Erkrankungen grundsätzlich zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen und dessen Überweisungen zu folgen. Grundlage ist § 73b SGB V, der die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) regelt.

Die Prämie variiert je nach Krankenkasse und besteht oft aus einer direkten Beitragsreduzierung oder einer Geldprämie. Voraussetzung ist, dass der Versicherte an einem HZV-Vertrag teilnimmt und einen festen Hausarzt wählt.

Bedeutung für Ärzte

Hausärzte profitieren vom HZV-Modell durch stabilere Patientenbindung und zum Teil höhere Vergütungen als im Regelversorgungssystem. In einigen Bundesländern sind HZV-Verträge flächendeckend geschlossen, und Hausärzte erzielen Mehrvergütungen von durchschnittlich 10 bis 20 % gegenüber der Regelversorgung. Ärzteversichert empfiehlt Hausärzten, die Teilnahmebedingungen verschiedener HZV-Verträge zu vergleichen, da Leistungen und Vergütungsstrukturen erheblich differieren können.

Abgrenzung

Die Hausarztprämie ist vom allgemeinen Selbstbehalt-Tarif nach § 53 SGB V zu unterscheiden, bei dem Versicherte durch Selbstbeteiligung Prämien sparen. Auch Bonusprogramme nach § 65a SGB V für gesundheitsbewusstes Verhalten sind separate Modelle ohne Bindung an einen Hausarzt.

Beispiel

Frau Sommer ist gesetzlich versichert und meldet sich bei ihrer Krankenkasse für den Hausarzttarif an. Sie wählt Dr. Richter als Hausarzt. Dafür erhält sie eine monatliche Beitragsreduzierung von 12 Euro. Bei einer Facharztkonsultation holt sie zunächst eine Überweisung von Dr. Richter ein. Dieser profitiert von der stabilen Patientenbindung und einer leicht erhöhten Kopfpauschale im HZV-Vertrag.

Quellen

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