Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) bezeichnet ein Versorgungsmodell nach § 73b SGB V, bei dem GKV-Versicherte freiwillig vereinbaren, bei gesundheitlichen Problemen zuerst ihren gewählten Hausarzt aufzusuchen und Facharztbesuche grundsätzlich über eine Überweisung zu regeln. Im Gegenzug schließen Krankenkassen Selektivverträge mit Hausärzten, die eine von der Regelversorgung abweichende Vergütung ermöglichen.

Das Ziel der HZV ist eine koordiniertere, patientenzentrierte Primärversorgung, die unnötige Mehrfachkonsultationen vermeidet und die Kontinuität der Arzt-Patient-Beziehung stärkt. Krankenkassen sind nach § 73b SGB V verpflichtet, ihren Versicherten entsprechende Verträge anzubieten.

Bedeutung für Ärzte

Für Hausärzte bedeutet die HZV die Möglichkeit, außerhalb des regulären Budgetsystems der KV zu agieren und individuell ausgehandelte Vergütungspauschalen zu erhalten. In einigen Bundesländern, besonders in Bayern und Baden-Württemberg, sind HZV-Verträge weit verbreitet: In Bayern nehmen über 8.000 Hausärzte am AOK-HZV-Vertrag teil. Ärzteversichert empfiehlt Hausärzten, vor dem Beitritt die Vertragsbedingungen, Dokumentationspflichten und mögliche Sanktionsklauseln sorgfältig zu prüfen.

Abgrenzung

Die HZV nach § 73b SGB V ist von der integrierten Versorgung nach § 140a SGB V zu unterscheiden, die fachübergreifende Versorgungsketten umfasst. Außerdem ist die HZV kein Pflichttarif für Versicherte, sondern freiwillig, anders als die reguläre GKV-Versorgung.

Beispiel

Herr Berger ist AOK-Versichert in Bayern und schreibt sich in den HZV-Vertrag ein. Er wählt Dr. Neumann als seinen festen Hausarzt. Wenn er einen Orthopäden aufsuchen möchte, holt er zunächst eine Überweisung von Dr. Neumann. Als Gegenleistung erhält Herr Berger eine Beitragsreduzierung von 10 Euro monatlich, während Dr. Neumann für Herrn Berger eine erhöhte Jahrespauschale abrechnen kann.

Quellen

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