Das Hausgeld bezeichnet den monatlichen Betrag, den Eigentümer einer Eigentumswohnung oder einer gewerblichen Einheit in einem Wohnungseigentumsgebäude an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entrichten. Es dient der Finanzierung der laufenden Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums (z. B. Gebäudeversicherung, Hausmeister, Heizung, Treppenhausreinigung) sowie der Zuführung zur gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltungsrücklage nach § 19 WEG.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte, die eine Eigentumswohnung vermieten oder eine Praxiseinheit im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft betreiben, müssen das Hausgeld als laufenden Aufwand einkalkulieren. Für die steuerliche Behandlung gilt: Der nicht umlagefähige Anteil des Hausgelds (z. B. Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten) kann bei vermieteten Objekten nicht auf den Mieter umgelegt werden, mindert aber als Werbungskosten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ärzteversichert empfiehlt, bei Immobilieninvestitionen die tatsächliche Rendite stets nach Abzug des Hausgelds zu berechnen, da es die Nettorendite spürbar reduzieren kann.
Abgrenzung
Das Hausgeld ist von der Miete zu unterscheiden: Das Hausgeld zahlt der Eigentümer an die WEG, die Miete zahlt der Mieter an den Eigentümer. Ebenfalls abzugrenzen ist das Hausgeld von den Nebenkosten, die der Mieter trägt: Die umlagefähigen Betriebskosten (z. B. Heizung, Wasser) können auf den Mieter umgelegt werden, der nicht umlagefähige Teil (Instandhaltungsrücklage, Verwaltungshonorar) verbleibt beim Eigentümer.
Praxisbeispiel
Ein Arzt kauft eine Praxiseinheit in einem Ärztehaus als Eigentümer. Das monatliche Hausgeld beträgt 600 Euro, davon 200 Euro für die Instandhaltungsrücklage. Die 200 Euro für die Rücklage können nicht auf den Mieter umgelegt werden, mindern aber als Werbungskosten seinen steuerlichen Gewinn aus Vermietung.
Quellen
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 19: Verwaltung und Instandhaltungsrücklage
- Bundesministerium der Justiz: WEG-Reform 2020
- Institut der Wirtschaftsprüfer: Leitfaden Immobilienverwaltung
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