Hausgeld (Immobilie) bezeichnet die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an die Eigentümergemeinschaft leisten, um die laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu finanzieren. Es umfasst Kosten für Gebäudeversicherung, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Instandhaltungsrücklage und Verwaltung.
Die Höhe des Hausgelds richtet sich nach der Miteigentumsquote (MEA) und dem beschlossenen Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft. Typische Hausgeldbeträge liegen zwischen 2 und 4 Euro pro Quadratmeter monatlich, können aber bei älteren Gebäuden mit höherem Sanierungsbedarf deutlich steigen.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte, die Eigentumswohnungen als Kapitalanlage erwerben, müssen das Hausgeld in ihre Renditekalkulation einbeziehen. Bei einer 80-qm-Wohnung mit 3 Euro Hausgeld/qm fallen monatlich 240 Euro an, die den Cashflow reduzieren. Nur der nicht umlagefähige Teil des Hausgelds (z. B. die Instandhaltungsrücklage) ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Ärzteversichert weist darauf hin, dass die Prüfung von Protokollen der Eigentümerversammlungen vor dem Kauf Hinweise auf bevorstehende Sonderumlagen liefert.
Abgrenzung
Das Hausgeld ist nicht mit der Warmmiete zu verwechseln, die ein Mieter zahlt und die umlagefähige Nebenkosten enthält. Für den Vermieter einer Eigentumswohnung ist das Hausgeld eine laufende Ausgabe; der auf den Mieter umlagefähige Teil kann als Betriebskostenvorauszahlung weitergegeben werden.
Beispiel
Dr. Vogel kauft eine 70-qm-Eigentumswohnung zur Vermietung. Das Hausgeld beträgt 245 Euro monatlich, davon 50 Euro Instandhaltungsrücklage. Dr. Vogel kann 195 Euro als Werbungskosten geltend machen. Bei einer bevorstehenden Dachsanierung beschließt die Eigentümergemeinschaft eine Sonderumlage von 3.000 Euro, die Dr. Vogel zusätzlich einplanen muss.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium für Gesundheit
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →