Der HBA (Heilberufsausweis) ist eine Chipkarte mit integrierten kryptografischen Zertifikaten, die Ärzten eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) sowie eine eindeutige digitale Identität in der Telematikinfrastruktur (TI) des deutschen Gesundheitswesens verleiht. Die Abkürzung steht im engeren Sinne für die auf dem Ausweis gespeicherten Zertifikate: das Authentifizierungszertifikat, das Verschlüsselungszertifikat und das Signaturzertifikat.
Der HBA wird von den Landesärztekammern in Zusammenarbeit mit zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern ausgestellt und ist personengebunden. Er ist seit 2021 Pflichtbestandteil für die Nutzung von Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA), dem eRezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Bedeutung für Ärzte
Ohne gültigen HBA können Ärzte digitale Dokumente nicht rechtssicher signieren, was bei der Ausstellung von eRezepten oder der Befüllung der ePA zu Problemen führt. Jeder in Deutschland approbierte Arzt muss den HBA bei seiner zuständigen Ärztekammer beantragen. Die jährlichen Kosten für den HBA liegen je nach Bundesland zwischen 50 und 130 Euro. Ärzteversichert weist darauf hin, dass ein abgelaufener oder gesperrter HBA den gesamten digitalen Praxisworkflow unterbrechen kann.
Abgrenzung
Der HBA ist nicht mit dem SMC-B (Institutionskarte) zu verwechseln: Die SMC-B identifiziert die Praxis als Institution und ermöglicht den Zugang zum TI-Konnex; der HBA identifiziert den individuellen Arzt und ermöglicht die persönliche Signatur. Beide Karten werden im Praxisbetrieb benötigt.
Beispiel
Dr. Schäfer erhält nach Antragstellung bei seiner Landesärztekammer seinen neuen HBA mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Er steckt ihn in den Kartenleser seines Praxiscomputers und kann fortan eRezepte mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur ausstellen sowie die ePA seiner Patienten befüllen. Bei Verlust des HBA muss er unverzüglich eine Sperrung beantragen.
Quellen
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