Eine Hilfsmittelverordnung ist das ärztliche Dokument, das GKV-Versicherten den Anspruch auf Versorgung mit einem medizinischen Hilfsmittel bescheinigt und gegenüber der Krankenkasse geltend macht. Sie wird vom behandelnden Vertragsarzt auf dem vorgesehenen Verordnungsvordruck (Muster 16 für Hilfsmittel) ausgestellt und enthält Diagnose, ICD-Kode, Bezeichnung des Hilfsmittels sowie die medizinische Begründung.
Die Verordnung bildet die Grundlage dafür, dass der Versicherte das Hilfsmittel beim zugelassenen Hilfsmittelleister beziehen und die Kosten über die Krankenkasse abrechnen kann. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.
Bedeutung für Ärzte
Formale Fehler auf der Hilfsmittelverordnung sind einer der häufigsten Gründe für Zurückweisungen durch Krankenkassen. Fehlt z. B. die ICD-Diagnose oder ist die medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend begründet, wird die Verordnung abgelehnt. Dies bedeutet für den Patienten Verzögerung und für den Arzt zusätzlichen Aufwand durch Korrektur und Nachreichung. Ärzteversichert empfiehlt, Praxissoftware zu nutzen, die Pflichtfelder der Hilfsmittelverordnung automatisch auf Vollständigkeit prüft.
Abgrenzung
Die Hilfsmittelverordnung unterscheidet sich von der Heilmittelverordnung: Heilmittel sind therapeutische Dienstleistungen (Physiotherapie, Logopädie), Hilfsmittel sind körperlich-technische Produkte. Für beide gelten eigene Vordrucke und Richtlinien.
Beispiel
Eine Patientin von Dr. Fink leidet nach einem Schlaganfall an einer Fußheberparese. Dr. Fink stellt eine Hilfsmittelverordnung für eine Fußheberorthese aus, gibt den ICD-Kode G81.9 und die medizinische Begründung an. Die Patientin geht damit zu einem zugelassenen Sanitätshaus, das die Orthese anfertigt und die Kosten direkt mit der Krankenkasse abrechnet.
Quellen
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