Der Höchstrechnungszins bezeichnet den vom Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit der BaFin für Lebensversicherungen festgelegten maximalen Zinssatz, der bei der Kalkulation von Deckungsrückstellungen und damit der Mindestgarantieleistungen verwendet werden darf. Er wird auch als „Garantiezins" bezeichnet, obwohl er technisch einen Berechnungsparameter und keine direkte Renditegarantie darstellt.
Seit 2022 gilt ein Höchstrechnungszins von 0,25 %; ab 2025 wurde er auf 1,0 % angehoben. In der Hochzinsphase der 1990er Jahre lag er noch bei 4 %. Diese Entwicklung hat die garantierten Leistungen klassischer Lebens- und Rentenversicherungen stark reduziert.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte, die über klassische Rentenversicherungen für die Altersvorsorge vorsorgen, sind vom Höchstrechnungszins direkt betroffen: Je niedriger er ist, desto geringer fällt die garantierte Altersrente bei gleichen Beiträgen aus. Viele Versicherer bieten daher neue Tarifgenerationen mit reduzierten Garantien, aber höheren Renditechancen (z. B. fondsgebundene Policen) an. Ärzteversichert hilft dabei, unterschiedliche Altersvorsorgeprodukte hinsichtlich Garantieniveau und Renditepotenzial zu vergleichen.
Abgrenzung
Der Höchstrechnungszins ist vom tatsächlich erwirtschafteten Überschuss der Versicherungsgesellschaft zu unterscheiden. Die laufende Verzinsung liegt in der Regel über dem Höchstrechnungszins, da Versicherer Überschüsse erzielen und an Kunden weitergeben. Die Garantieleistung basiert jedoch allein auf dem Rechnungszins.
Beispiel
Dr. Kruse schloss 1995 eine Rentenversicherung mit dem damaligen Garantiezins von 4 % ab. Sein jüngerer Kollege Dr. Haas schließt 2025 eine vergleichbare Police mit dem neuen Höchstrechnungszins von 1,0 % ab. Bei gleichen Beiträgen ist die garantierte Rente von Dr. Haas deutlich geringer, weil der Zinseszinseffekt bei 1,0 % sehr viel schwächer wirkt als bei 4 %.
Quellen
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