Eine Holding-Struktur bezeichnet eine Unternehmensorganisation, bei der eine übergeordnete Gesellschaft (die Holding) Beteiligungen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält. Die Holding selbst betreibt in der Regel kein operatives Geschäft, sondern verwaltet die Beteiligungen und koordiniert strategische Entscheidungen. Im ärztlichen Kontext wird häufig eine GmbH als Holdinggesellschaft gegründet, unter der eine Betriebs-GmbH (z. B. MVZ) und eine Immobilien-GmbH oder Vermögensverwaltungsgesellschaft geführt werden.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte bietet die Holding-Struktur steuerliche Vorteile: Gewinne der Tochtergesellschaft können an die Holding weitergeleitet werden, wobei Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften bei Beteiligungen von mindestens 10 % zu 95 % steuerfrei sind. Thesaurierte Gewinne in der Holding können mit deutlich niedrigerer Steuerbelastung (Körperschaftsteuer 15 % plus Solidaritätszuschlag) reinvestiert werden. Außerdem ermöglicht die Trennung der Gesellschaften einen Haftungsschutz: Schulden einer Tochtergesellschaft treffen nicht automatisch die Holding oder andere Töchter. Ärzteversichert empfiehlt, die Holding-Struktur mit einem auf Arztrecht und Steuerrecht spezialisierten Berater zu planen.

Abgrenzung

Die Holding-Struktur ist von einer einfachen GmbH zu unterscheiden, die nur eine operative Ebene besitzt. Sie unterscheidet sich außerdem von einer Gemeinschaftspraxis oder Partnerschaftsgesellschaft, die keine Kapitalgesellschaft als Dach haben. Die Holding ist keine Steuerumgehung, sondern eine gesetzlich vorgesehene Gestaltungsoption.

Praxisbeispiel

Ein Arzt gründet eine Holding-GmbH, die 100 % der Anteile an seiner Betriebs-GmbH (MVZ) und seiner Immobilien-GmbH hält. Die Betriebs-GmbH schüttet 200.000 Euro Dividende an die Holding aus. Davon sind 190.000 Euro steuerfrei. Die Holding reinvestiert das Kapital in Immobilien über die Immobilien-GmbH.

Quellen

  • § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG): Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen
  • Bundessteuerberaterkammer: Leitfaden Holding-Strukturen
  • Bundesärztekammer: Rechtliche Rahmenbedingungen ärztlicher Kapitalgesellschaften

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