Eine Holding-Struktur bezeichnet ein Unternehmensmodell, bei dem eine übergeordnete Gesellschaft (Holdinggesellschaft, meist eine GmbH) Anteile an einer oder mehreren operativen Tochtergesellschaften hält. Die Holding selbst erbringt keine operativen Leistungen, sondern verwaltet Beteiligungen und erzielte Dividenden. Im Arztbereich wird sie häufig genutzt, um Praxis-GmbH, Immobiliengesellschaft und Vermögensverwaltung steueroptimiert unter einem Dach zu bündeln.
Kernvorteil der Holding-Struktur ist das sogenannte Schachtelprivileg: Dividenden einer Tochtergesellschaft an die Holding-GmbH sind in Deutschland zu 95 % körperschaftsteuerfrei (§ 8b KStG). Damit können Gewinne auf Ebene der Holding thesauriert und reinvestiert werden, ohne sofort der vollen Einkommensteuer zu unterliegen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte mit einem MVZ, einer Praxis-GmbH oder Immobilieninvestitionen ermöglicht die Holding-Struktur eine erhebliche Steueroptimierung. Gewinne aus der operativen Praxis können zur Holding hochgeschleust und dort nahezu steuerfrei für Immobilienkäufe oder Kapitalanlagen genutzt werden. Erst bei Entnahme auf Privatebene fällt Kapitalertragsteuer an. Ärzteversichert empfiehlt, die Einrichtung einer Holding-Struktur nur in Begleitung eines erfahrenen Steuerberaters und Fachanwalts für Gesellschaftsrecht vorzunehmen.
Abgrenzung
Die Holding-Struktur ist von einer einfachen GmbH ohne Dachstruktur zu unterscheiden. Eine GmbH allein bietet keine Schachtelbefreiung; erst die Kombination aus Holding und Tochtergesellschaft schafft den steuerlichen Vorteil. Nicht jede Arztpraxis ist als GmbH möglich: Die Berufsordnungen der Länder regeln, in welchen Rechtsformen ärztliche Tätigkeit zulässig ist.
Beispiel
Dr. König betreibt ein MVZ als GmbH. Er gründet zusätzlich eine Holding-GmbH, die 100 % der MVZ-GmbH hält. Gewinne aus dem MVZ werden als Dividende an die Holding ausgeschüttet. Die Holding zahlt auf diese Dividende nur rund 1,5 % Körperschaftsteuer (5 % steuerpflichtig × 30 % Steuerlast). Mit dem Netto-Kapital kauft die Holding eine Praxisimmobilie.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium für Gesundheit
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