Honorargestaltung bezeichnet im ärztlichen Kontext die systematische Planung und Festlegung der Vergütung für privatärztliche Leistungen, IGeL-Leistungen und selbstzahlerfinanzierte Angebote einer Praxis. Sie umfasst die Auswahl der passenden Abrechnungsgrundlage (z. B. GOÄ mit verschiedenen Steigerungsfaktoren), die Kalkulation des Zeitaufwands, die Definition des Leistungsumfangs sowie die patientengerechte Kommunikation der Preise.
Bedeutung für Ärzte
Eine durchdachte Honorargestaltung ist ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Stabilität einer Arztpraxis. Während das Kassenhonorar über den EBM geregelt und weitgehend vorgegeben ist, bieten Privatleistungen, IGeL und Selbstzahlerangebote Spielraum zur Gestaltung. Grundlage für privatärztliche Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand verschiedene Steigerungsfaktoren erlaubt (1-fach bis 3,5-fach bei persönlichen Leistungen, in Ausnahmen bis 6-fach). Höhere Steigerungssätze erfordern eine schriftliche Begründung. Ärzteversichert empfiehlt, Preistransparenz herzustellen und Patienten vor Behandlungsbeginn über voraussichtliche Kosten zu informieren, um Abrechnungskonflikte zu vermeiden.
Abgrenzung
Honorargestaltung ist von der Honorarverteilung (Verteilung des KV-Budgets unter Vertragsärzten) abzugrenzen, die vom Arzt kaum beeinflussbar ist. Sie ist außerdem von der Preisstrategie im allgemeinen Sinne zu unterscheiden: Bei ärztlichen Leistungen gelten strenge rechtliche Vorgaben (GOÄ, Transparenzpflichten), die freie Preissetzung ist nur in engen Grenzen möglich.
Praxisbeispiel
Ein Internist bietet einen umfassenden Gesundheits-Check-up als IGeL-Leistung an. Er kalkuliert Zeitaufwand (60 Minuten), GOÄ-Positionen und legt einen Steigerungsfaktor von 2,3 fest. Der Patient erhält vorab eine schriftliche Kostenübersicht. Das Honorar beträgt 180 Euro, wovon nach Abzug der direkten Kosten ein wirtschaftlich sinnvoller Deckungsbeitrag verbleibt.
Quellen
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Bundesministerium der Justiz
- Bundesärztekammer: Kommentar zur GOÄ
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Leitfaden IGeL-Abrechnung
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