Honorarverteilung (Fachgruppe) bezeichnet das Verfahren, nach dem die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die ihr von den Krankenkassen zugewiesene Gesamtvergütung fachgruppenspezifisch aufteilt und an die einzelnen Vertragsärzte der jeweiligen Arztgruppe ausschüttet. Grundlage ist der Honorarverteilungsmaßstab (HVM), der nach § 87b SGB V für jede Fachgruppe ein Regelleistungsvolumen (RLV) definiert.
Die Fachgruppenverteilung stellt sicher, dass unterschiedliche medizinische Fachrichtungen (z. B. Allgemeinmedizin, Chirurgie, Gynäkologie) ihren jeweiligen Anteil an der Gesamtvergütung erhalten, der dem Leistungs- und Behandlungsbedarf der Versicherten entspricht.
Bedeutung für Ärzte
Der Anteil einer Fachgruppe an der Gesamtvergütung hat direkte Auswirkungen auf das individuelle Arzthonorar. Steigt die Zahl der Ärzte in einer Fachgruppe ohne proportionalen Anstieg der Gesamtvergütung, sinkt das durchschnittliche Honorar je Arzt. Umgekehrt kann eine stabile oder schrumpfende Fachgruppe von einer Zunahme der Gesamtvergütung stärker profitieren. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die KV-Quartalsabrechnung im Vergleich mit Fachgruppenkennzahlen zu analysieren.
Abgrenzung
Die Honorarverteilung auf Fachgruppenebene ist von der individuellen Zuteilung des RLV an den einzelnen Arzt zu unterscheiden. Das fachgruppenspezifische Budget wird zuerst bestimmt; die individuelle Zuteilung erfolgt danach anhand arztspezifischer Faktoren (Behandlungsumfang, Patientenzahl).
Beispiel
Die KV Bayerns verteilt 12 % der Gesamtvergütung an die Fachgruppe der Allgemeinmediziner. Innerhalb dieser Gruppe erhält jeder einzelne Arzt ein RLV, das sich an seiner historischen Fallzahl und dem fachgruppendurchschnittlichen Leistungsbedarf orientiert. Dr. Brandt, der mehr Patienten als der Durchschnitt behandelt, erhält ein entsprechend höheres RLV.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →