Die Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bezeichnet das Verfahren, nach dem die Gesamtvergütung der gesetzlichen Krankenkassen auf die zugelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten einer KV-Region aufgeteilt wird. Grundlage ist der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der jeweiligen KV, der im Einklang mit dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und den Vorgaben des SGB V steht. Die Verteilung erfolgt über Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV).
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Kassenärzte ist die Honorarverteilung ein zentrales wirtschaftliches Thema. Das Regelleistungsvolumen begrenzt die vergüteten Leistungsmengen pro Quartal je Fachgruppe und Praxis. Werden mehr Leistungen erbracht, werden die über das RLV hinausgehenden Leistungen abgestaffelt, also mit einem reduzierten Punktwert vergütet oder komplett nicht vergütet. Ärzte sollten ihr RLV kennen und ihre Kapazitäten entsprechend planen. Ärzteversichert empfiehlt, die Quartalsabrechnung regelmäßig auf Plausibilität zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einzulegen.
Abgrenzung
Die Honorarverteilung ist vom Honorarverteilungsmaßstab (HVM) abzugrenzen, der das Regelwerk ist, nach dem die Verteilung erfolgt. Außerdem unterscheidet sich die Kassenarzthonorarverteilung grundlegend von der GOÄ-Abrechnung für Privatpatienten, die nicht über die KV läuft und keinem Mengendeckel unterliegt.
Praxisbeispiel
Eine Hausarztpraxis hat ein Regelleistungsvolumen von 40.000 Punkten pro Quartal. Im letzten Quartal erbringt sie Leistungen im Wert von 55.000 Punkten. Die ersten 40.000 Punkte werden mit dem regulären Punktwert vergütet, die restlichen 15.000 Punkte mit einem abgestaffelten Punktwert oder gar nicht. Das mindert das Gesamthonorar erheblich.
Quellen
- SGB V §§ 85, 87b: Gesamtvergütung und Honorarverteilung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Leitfaden Honorarverteilung
- EBM: Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen
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