Die Honorarverteilung (KV) bezeichnet das Verfahren, mit dem eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) die von den gesetzlichen Krankenkassen erhaltene Gesamtvergütung nach § 87b SGB V an die einzelnen Vertragsärzte in ihrem Bezirk auszahlt. Grundlage ist der Honorarverteilungsmaßstab (HVM), den jede KV eigenständig beschließt und der die Regelleistungsvolumina (RLV) für Fachgruppen und Einzelärzte festlegt.
Die KV fungiert dabei als Intermediär: Sie nimmt die Pauschalvergütung der Krankenkassen entgegen, bereinigt sie um eigene Verwaltungskosten und leitet den Nettobetrag nach dem HVM an die Vertragsärzte weiter.
Bedeutung für Ärzte
Der tatsächlich ausgezahlte Punktwert je EBM-Punkt kann von Quartal zu Quartal und von KV zu KV variieren, da er vom Verhältnis zwischen Gesamtvergütung und der Summe aller abgerechneten Punkte abhängt. Ein höheres Abrechnungsvolumen aller Ärzte in der KV senkt tendenziell den Punktwert für den Einzelnen. Ärzteversichert empfiehlt, den Honorarbescheid der KV jedes Quartal sorgfältig zu analysieren und bei Abweichungen vom erwarteten Ergebnis zeitnah Widerspruch einzulegen.
Abgrenzung
Die Honorarverteilung durch die KV betrifft ausschließlich GKV-Leistungen. Privatärztliche Honorare (GOÄ) sowie Vergütungen aus Selektivverträgen (HZV, IV) werden direkt zwischen Arzt und Kostenträger abgerechnet und unterliegen nicht dem KV-Verteilungsschlüssel.
Beispiel
Dr. Sander rechnet im dritten Quartal 60.000 EBM-Punkte ab. Die KV Hessen hat einen Orientierungspunktwert von 11,2 Cent festgelegt. Bei einem vollständigen Abschluss im RLV erhält Dr. Sander 60.000 × 0,112 = 6.720 Euro Quartalshonorar von der KV ausgezahlt, abzüglich eventueller Verwaltungskostenumlage.
Quellen
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