Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) in seiner Detailausgestaltung bezeichnet die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beschlossene Satzungsregelung, die alle Einzelheiten der Honorarverteilung festlegt: Berechnungsmethoden für Regelleistungsvolumina (RLV), arztspezifische Fallwerte, Abstaffelungsquoten für Mengenüberschreitungen, Qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) sowie Sonderregelungen für bestimmte Arztgruppen oder Versorgungsaufgaben.

Der HVM wird von der Vertreterversammlung der KV beschlossen und muss mit dem GKV-Spitzenverband und der KBV abgestimmt werden. Er ist das bindende Regelwerk für alle Vertragsärzte in einem KV-Bezirk.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte, die ihren Honorarbescheid verstehen und Widersprüche sinnvoll begründen wollen, müssen den HVM ihrer KV kennen. Darin sind die Fallwerte je Arztgruppe, die Schwellenwerte für Abstaffelung und die Regelungen für Praxisbesonderheiten hinterlegt. Eine Praxisbesonderheit (z. B. überdurchschnittlich viele schwer kranke Patienten) kann zu einer Erhöhung des individuellen RLV führen. Ärzteversichert empfiehlt, den aktuellen HVM jährlich auf Änderungen zu prüfen und bei Bedarf fachkundige Abrechnungsberatung hinzuzuziehen.

Abgrenzung

Der HVM-Detail ist vom allgemeinen Begriff des HVM zu unterscheiden: Während letzterer das übergreifende Regelwerk bezeichnet, bezieht sich der Detail-Blick auf konkrete Berechnungsformeln, Fallwerttabellen und Ausnahmetatbestände, die im Anhang des HVM gelistet sind.

Beispiel

Im HVM der KV Westfalen-Lippe ist für Allgemeinmediziner ein arztfallbezogener Fallwert von 58 Punkten festgelegt. Überschreitet ein Arzt diesen Wert im Quartal um mehr als 20 %, greift eine Abstaffelung von 25 %. Dr. Brauer kennt diese Regel und plant sein Leistungsangebot so, dass er knapp unterhalb des Schwellenwerts bleibt.

Quellen

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