Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) ist eine von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erlassene Satzung, die das rechtliche Regelwerk für die Verteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Vertragsärzte und Psychotherapeuten einer KV-Region bildet. Der HVM legt fest, wie Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) berechnet werden, welcher Punktwert gilt und wie Übererschreitungen behandelt werden. Er basiert auf den bundesrechtlichen Vorgaben des SGB V und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Bedeutung für Ärzte

Der HVM ist das entscheidende Instrument, das bestimmt, wie viel Geld ein Vertragsarzt tatsächlich für seine abgerechneten Leistungen erhält. Da jede KV-Region einen eigenen HVM beschließt, können die Vergütungskonditionen regional erheblich variieren. Ärzte sollten den aktuellen HVM ihrer KV kennen und verstehen, wie ihre Fachgruppe eingestuft ist, welches RLV gilt und welche Sonderregelungen gelten. Ärzteversichert empfiehlt, neue Vertragsärzte in der Praxis schon zu Beginn über die HVM-Regelungen aufzuklären, da Unwissenheit zu Honorarverlusten führen kann.

Abgrenzung

Der HVM ist vom EBM zu unterscheiden: Der EBM definiert die einzelnen Leistungspositionen und deren Punktwerte auf Bundesebene, während der HVM regelt, wie das regionale Gesamtbudget auf Basis des EBM unter den Ärzten verteilt wird. Der HVM ist auch von der Gesamtvergütungsvereinbarung abzugrenzen, die auf KV-Ebene mit den Krankenkassen ausgehandelt wird und das zu verteilende Gesamtbudget festlegt.

Praxisbeispiel

Die KV Bayerns veröffentlicht einen neuen HVM, der die RLV-Berechnungsbasis für Hausärzte anhebt. Dadurch erhöht sich das Regelleistungsvolumen einer durchschnittlichen Hausarztpraxis von 42.000 auf 46.000 Punkte pro Quartal. Praxen, die bisher über dem alten Deckel lagen, erhalten nun mehr Honorar ohne Abstaffelung.

Quellen

  • SGB V § 87b: Honorarverteilungsmaßstab
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Rahmenvorgaben für Honorarverteilungsmaßstäbe
  • KV Bayern: Aktueller Honorarverteilungsmaßstab (öffentlich zugänglich)

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