Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) bezeichnet die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auf der Grundlage von § 87b SGB V beschlossene Satzungsregelung, die festlegt, nach welchen Prinzipien und Maßstäben die von den gesetzlichen Krankenkassen geleistete Gesamtvergütung auf die einzelnen Vertragsärzte verteilt wird. Er ist das zentrale Steuerungsinstrument der kassenärztlichen Honorarverteilung.

Der HVM definiert insbesondere die Regelleistungsvolumina (RLV) je Arztgruppe und je Arzt, die Höhe der Abstaffelung bei Mengenüberschreitung sowie die Sonderregelungen für bestimmte Versorgungsaufgaben. Jede der 17 KVen beschließt ihren eigenen HVM; die Grundprinzipien sind durch SGB V und die Bundesmantelverträge vorgegeben.

Bedeutung für Ärzte

Der HVM ist für jeden niedergelassenen Kassenarzt unmittelbar vermögensrelevant: Er bestimmt, wie viel Geld für das abgerechnete Leistungsvolumen ausgezahlt wird. Ärzte, die ihren HVM kennen, können ihre Leistungsplanung optimieren und Abstaffelungseffekte vermeiden. Ärzteversichert empfiehlt, den HVM der eigenen KV im Mitgliederbereich der KV-Website herunterzuladen und regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen.

Abgrenzung

Der HVM ist von der Gebührenordnung (GOÄ, EBM) zu unterscheiden. Die GOÄ regelt die Vergütung privatärztlicher Leistungen; der EBM definiert die Punktwerte für GKV-Leistungen. Der HVM legt dagegen fest, wie viel von der Gesamtvergütung tatsächlich je Punkt ausgezahlt wird.

Beispiel

Die KV Nordrhein beschließt für das laufende Jahr einen neuen HVM, der den Fallwert für Orthopäden auf 95 Punkte je Fall festlegt. Dr. Kunze, der durchschnittlich 102 Punkte je Fall abrechnet, wird auf die Überschreitung aufmerksam und überprüft, welche Leistungen er effizienter dokumentieren oder delegieren kann, um im Volumen zu bleiben.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →