Ein Hygieneplan ist das praxisspezifische Dokument, das alle Maßnahmen einer medizinischen Einrichtung zur Verhütung, Kontrolle und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und nosokomialen Keimübertragungen schriftlich festlegt. Er ist für Arztpraxen nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gesetzlich vorgeschrieben und muss an die konkreten Verhältnisse der Einrichtung angepasst und regelmäßig aktualisiert werden.

Inhaltlich umfasst ein Hygieneplan Regelungen zu Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten, Wäschehygiene, Umgang mit infektiösen Abfällen sowie Schutzmaßnahmen für Personal und Patienten.

Bedeutung für Ärzte

Das Gesundheitsamt kann Arztpraxen routinemäßig oder anlassbezogen kontrollieren und den Hygieneplan einfordern. Fehlt er, ist er veraltet oder stimmt er nicht mit der tatsächlichen Praxisstruktur überein, drohen Bußgelder und Auflagen. Bei einem nachgewiesenen Hygieneversagen mit Patientenschaden kann ein mangelhafter Hygieneplan haftungsrechtlich belastend sein. Ärzteversichert empfiehlt, den Hygieneplan mindestens jährlich zu überprüfen und zu dokumentieren, wann und von wem er aktualisiert wurde.

Abgrenzung

Der Hygieneplan einer Arztpraxis ist praxisspezifisch und unterscheidet sich von allgemeinen Leitlinien und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) oder der Ärztekammern. Diese dienen als Grundlage, müssen aber für die eigene Praxis konkretisiert werden. Der Hygieneplan ist Teil des Qualitätsmanagement-Handbuchs nach § 135a SGB V.

Beispiel

Dr. Neuer eröffnet eine orthopädische Praxis. Er erstellt gemeinsam mit seiner Hygienebeauftragten einen praxisorientierten Hygieneplan, der unter anderem regelt, wie Instrumente nach minimalinvasiven Eingriffen aufzubereiten sind und wie die Flächendesinfektion im Behandlungsraum zu protokollieren ist. Der Plan wird im Praxishandbuch abgelegt und steht bei Amtsbesuchen bereit.

Quellen

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