IGeL außerhalb GKV (Individuelle Gesundheitsleistungen) bezeichnet privatärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und daher vollständig vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Ärzte rechnen sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Typische IGeL-Leistungen sind Glaukom-Früherkennungsuntersuchungen, Ultraschall der Bauchorgane zur Krebsvorsorge, Reisemedizinische Beratungen und individuelle Gesundheitschecks.

Die Nachfrage nach IGeL ist in Deutschland erheblich: Laut Erhebungen des IGeL-Monitors nehmen jährlich mehrere Millionen GKV-Versicherte solche Leistungen in Anspruch. Für Praxen können IGeL-Erlöse bis zu 15 % des Gesamtumsatzes ausmachen.

Bedeutung für Ärzte

Vor der Erbringung einer IGeL-Leistung muss der Arzt den Patienten umfassend über Inhalt, Nutzen, Risiken und Kosten aufklären und eine schriftliche Honorarvereinbarung abschließen. Ein Angebot von IGeL-Leistungen darf nicht aufdringlich oder unter Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses erfolgen. Ärzteversichert empfiehlt, für IGeL-Leistungen ein standardisiertes Aufklärungs- und Vereinbarungsformular zu verwenden, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Abgrenzung

IGeL-Leistungen sind von GKV-Pflichtleistungen klar zu trennen: GKV-Pflichtleistungen darf der Arzt nicht nochmals privat abrechnen. IGeL sind ausschließlich Leistungen, die entweder nicht im EBM enthalten sind oder für die keine ausreichende evidenzbasierte Grundlage für eine GKV-Aufnahme vorliegt.

Beispiel

Herr Wagner ist 55 Jahre alt und gesetzlich versichert. Sein Hausarzt bietet ihm einen erweiterten Gesundheitscheck mit Ultraschall und Laborwerten an, die über die GKV-Check-up-Untersuchung hinausgehen. Herr Wagner unterzeichnet eine Honorarvereinbarung über 180 Euro und erhält die Leistung. Die Kasse erstattet nichts; Herr Wagner trägt die Kosten vollständig selbst.

Quellen

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