IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) bezeichnen privatärztliche Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen, die Ärzte ihren gesetzlich versicherten Patienten außerhalb des GKV-Leistungskatalogs anbieten und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat abrechnen. Sie sind nicht deshalb von der GKV ausgeschlossen, weil sie nutzlos sind, sondern oft weil die Evidenz für eine Regelversorgungsaufnahme (noch) fehlt oder der Nutzen auf individueller Ebene bewertet werden muss.

Typische IGeL-Leistungen umfassen zusätzliche Krebsvorsorgeuntersuchungen (z. B. Ultraschall der Eierstöcke), Glaukom-Früherkennung, reisemedizinische Beratungen, erweiterte Blutbildanalysen und Präventions-Check-ups.

Bedeutung für Ärzte

IGeL-Leistungen können einen relevanten Beitrag zum Praxiserlös leisten: Praxen, die IGeL strukturiert anbieten, erzielen nach Schätzungen durchschnittlich 8 bis 12 % Mehrertrag gegenüber reinen GKV-Praxen. Entscheidend ist jedoch die korrekte Aufklärung und schriftliche Honorarvereinbarung vor der Leistungserbringung. Ärzteversichert empfiehlt, für IGeL-Leistungen ein standardisiertes Angebots- und Informationsblatt zu verwenden, das Nutzen, Risiken und Kosten transparent darstellt.

Abgrenzung

IGeL-Leistungen sind von der regulären Privatarztabrechnung (GOÄ bei Privatpatienten) zu unterscheiden: Bei Privatpatienten erfolgt die gesamte Behandlung über GOÄ; bei GKV-Patienten ist IGeL ein optionaler Zusatz, der neben der regulären GKV-Abrechnung angeboten wird.

Beispiel

Dr. Braun bietet in seiner Frauenarztpraxis GKV-Versicherten einen erweiterten Ultraschall der Eierstöcke als IGeL an. Er erklärt der Patientin im Gespräch Nutzen und Grenzen der Untersuchung, aushändigt ein Informationsblatt und lässt eine Honorarvereinbarung über 50 Euro unterzeichnen. Die Leistung wird nach GOÄ-Ziffer 410 abgerechnet.

Quellen

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