Eine Immobilien-GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ausschließlich oder vorwiegend Immobilien hält, verwaltet und vermietet. Für Ärzte, die in Immobilien als Kapitalanlage investieren, bietet die Immobilien-GmbH erhebliche steuerliche Vorteile gegenüber dem privaten Halten von Immobilien: Mieteinnahmen werden mit dem Körperschaftsteuersatz von ca. 15 % statt dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) besteuert.

Gewinne können in der GmbH thesauriert und für weitere Investitionen genutzt werden. Erst bei Ausschüttung an den Gesellschafter-Arzt fällt Kapitalertragsteuer von 25 % an.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit hohem persönlichem Einkommensteuersatz und einem signifikanten Immobilienportfolio kann die Immobilien-GmbH die Steuerlast auf Mieteinnahmen halbieren oder dritteln. Bei einem Mietüberschuss von 50.000 Euro jährlich spart eine GmbH-Lösung im Vergleich zur privaten Haltung je nach Steuersatz 15.000 bis 20.000 Euro Steuern pro Jahr. Ärzteversichert empfiehlt, die Gründung einer Immobilien-GmbH stets mit einem auf Steuerrecht spezialisierten Berater abzustimmen, da laufende Verwaltungskosten und Buchführungspflichten einzukalkulieren sind.

Abgrenzung

Die Immobilien-GmbH ist von der gewerblich geprägten GmbH zu unterscheiden: Sie unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuer, wenn sie über das bloße Verwalten und Vermieten hinaus gewerblich tätig ist (z. B. An- und Verkauf im Sinne eines Grundstückshändlers). Reines Vermieten gilt als Vermögensverwaltung und ist gewerbesteuerfrei.

Beispiel

Dr. Ziegler besitzt drei Eigentumswohnungen, die er bisher privat vermietet hat. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % zahlt er auf die Mieteinnahmen einen hohen Satz. Er gründet eine Immobilien-GmbH, überträgt die Wohnungen auf diese und zahlt fortan nur ca. 15 % Körperschaftsteuer auf die Mietgewinne. Die Steuerdifferenz reinvestiert die GmbH in weitere Immobilien.

Quellen

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