Immobilienfonds sind Investmentvehikel, die Kapital mehrerer Anleger bündeln und in Immobilien investieren. Man unterscheidet grundlegend zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds: Offene Immobilienfonds (OIF) sind börsen- oder depothandelbare Investmentfonds ohne feste Laufzeit, bei denen Anleger Anteile kaufen und nach einer Haltefrist von 24 Monaten und unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist zurückgeben können. Geschlossene Immobilienfonds (GIF) haben eine feste Laufzeit, ein begrenztes Platzierungsvolumen und binden das Kapital der Anleger typischerweise für 10 bis 20 Jahre.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit Kapital zur Geldanlage bieten beide Fondstypen Zugang zum Immobilienmarkt ohne direkte Verwaltungsaufgaben. Offene Fonds sind reguliert, gut diversifiziert und bieten eine moderate, stabile Rendite (historisch 2 bis 4 % p. a.). Geschlossene Fonds versprechen höhere Renditen, setzen aber Kapital langfristig fest und tragen höhere Risiken (Insolvenz des Initiators, Mietausfälle, Verkaufsrisiken). Ärzteversichert empfiehlt, das Fondsportfolio an den persönlichen Liquiditätsbedürfnissen auszurichten: Für die Notfallrücklage der Praxis eignen sich liquide Anlagen besser als geschlossene Fonds.

Abgrenzung

Offene von geschlossenen Immobilienfonds zu unterscheiden ist die erste, wichtigste Abgrenzung. Außerdem sind Immobilienfonds vom direkten Immobilienerwerb abzugrenzen: Fonds bieten Diversifizierung und keine direkte Verwaltungsarbeit, aber auch keine Kontrolle über einzelne Objekte. REITs (Real Estate Investment Trusts) sind eine weitere Alternative, die börsennotiert und hochliquide sind.

Praxisbeispiel

Ein Arzt investiert 50.000 Euro in einen offenen Immobilienfonds über sein Depot. Nach zwei Jahren und zwölf Monaten Kündigungsfrist kann er die Anteile zurückgeben. Gleichzeitig beteiligt er sich mit 30.000 Euro an einem geschlossenen Immobilienfonds für ein Pflegeheim-Projekt mit einer geplanten Laufzeit von 15 Jahren und einer Zielrendite von 5 % p. a.

Quellen

  • Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): Regulierung offener und geschlossener Fonds
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Merkblatt Immobilienfonds
  • Stiftung Warentest: Vergleich offene Immobilienfonds

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