Die Impfdokumentation bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Aufzeichnung jeder durchgeführten Schutzimpfung, zu der der impfende Arzt nach § 22 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den ärztlichen Dokumentationspflichten verpflichtet ist. Sie umfasst Datum der Impfung, Bezeichnung des Impfstoffs, Chargennummer, Dosisstärke, Impfstelle sowie Name und Unterschrift des impfenden Arztes.

Die Dokumentation erfolgt im Impfausweis des Patienten (gelbes Heft) sowie in der Patientenakte der Praxis. Seit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen Impfdaten auch digital erfasst und zugänglich gemacht werden.

Bedeutung für Ärzte

Eine fehlerhafte oder unterlassene Impfdokumentation kann haftungsrechtliche Folgen haben, wenn beim Patienten ein Impfschaden oder ein Impfversagen auftritt und der Nachweis der korrekten Durchführung nicht erbracht werden kann. Für bestimmte Impfungen (z. B. COVID-19-Impfung, Masernimpfung bei Einrichtungsbelegschaft) bestehen spezifische Meldepflichten gegenüber Gesundheitsbehörden. Ärzteversichert empfiehlt, die Impfdokumentation in der Praxissoftware automatisiert mit der Chargennummer des verwendeten Impfstoffs zu verknüpfen.

Abgrenzung

Die Impfdokumentation ist von der Meldepflicht nach IfSG zu unterscheiden: Während die Dokumentation praxisintern erfolgt, müssen bestimmte Impfdaten (z. B. Chargennummern bei Impfkampagnen) an das Gesundheitsamt oder das Robert Koch-Institut gemeldet werden.

Beispiel

Arzthelfer Tobias impft in der Praxis von Dr. Sommer eine Patientin gegen Grippe. Dr. Sommer trägt das Datum, den Impfstoffnamen „Influvac Tetra", die Chargennummer und seine Unterschrift in den Impfausweis ein und ergänzt den Eintrag in der Patientenakte. Bei einem späteren Wechsel der Patientin zu einer anderen Praxis kann der neue Arzt die Impfhistorie vollständig nachvollziehen.

Quellen

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