Die Impfkommission (STIKO) ist die beim Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin angesiedelte unabhängige wissenschaftliche Expertenkommission, die Impfempfehlungen für Deutschland entwickelt, bewertet und regelmäßig im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Die STIKO-Empfehlungen sind der wissenschaftliche Standard für Schutzimpfungen in Deutschland und die Grundlage für die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Die Kommission umfasst 18 ehrenamtliche Experten aus den Bereichen Epidemiologie, Virologie, Pädiatrie, Innere Medizin und Immunologie. Sie tagt mehrfach jährlich und aktualisiert Empfehlungen auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Bedeutung für Ärzte

STIKO-Empfehlungen haben für Ärzte eine zentrale Orientierungsfunktion: Impfungen, die in den STIKO-Empfehlungen aufgenommen sind, werden in der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA übernommen und müssen von GKV auf Rezept erstattet werden. Ärzte, die von STIKO-Empfehlungen abweichen, müssen dies im Einzelfall medizinisch begründen. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Impfschäden nach einer STIKO-empfohlenen Impfung, die korrekt durchgeführt wurde, über die staatliche Impfschadensversorgung abgedeckt sind.

Abgrenzung

Die STIKO-Empfehlungen sind rechtlich keine Vorschriften, sondern wissenschaftliche Leitlinien. Sie entfalten Bindungswirkung erst, wenn sie in die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA übernommen werden. Daneben gibt es für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Gesundheitspersonal) berufsspezifische Impfempfehlungen der Ärztekammern und des Arbeitsschutzes.

Beispiel

Die STIKO empfiehlt 2025 eine neue Auffrischimpfung gegen RSV für Personen über 60 Jahre. Dr. Müller informiert seine älteren Patienten proaktiv über die neue Empfehlung. Da die GKV die Impfung nach Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie erstattet, kann er sie auf Kassenrezept verordnen.

Quellen

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