Implantologie (Indikation) bezeichnet die medizinische Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen die Versorgung eines Patienten mit Dentalimplantaten angezeigt ist. Die Indikationsstellung umfasst die Bewertung des allgemeinen Gesundheitszustands, der lokalen anatomischen Verhältnisse (Knochenangebot, Kieferbreite), der Mundhygiene und der Compliance des Patienten sowie möglicher Kontraindikationen.
Absolute Kontraindikationen für Implantate sind u. a. schwere Gerinnungsstörungen, unkontrollierter Diabetes mellitus, Bisphosphonat-Therapie mit hohem Dosisregime und aktive Tumorerkrankungen. Relative Kontraindikationen wie Rauchen oder schlechte Mundhygiene erhöhen das Misserfolgsrisiko erheblich.
Bedeutung für Ärzte
Die Indikationsstellung ist die wichtigste Grundlage für das Gelingen einer Implantatversorgung und gleichzeitig der erste Schritt der haftungsrechtlichen Absicherung. Eine fehlerhafte Indikationsstellung (z. B. Implantat bei unerkannter Bisphosphonat-Therapie) kann zu Knochenostenekrose und erheblichen Haftungsansprüchen führen. Ärzteversichert empfiehlt, die Indikationsstellung und die Aufklärung über Risiken und Alternativen immer schriftlich im Behandlungsplan zu dokumentieren.
Abgrenzung
Die Indikationsstellung unterscheidet sich von der Planung der Versorgungsform: Ist die Indikation für ein Implantat gestellt, folgt die Entscheidung über Anzahl, Position und Suprakonstruktion. Fehlt die Indikation, kommen alternative Versorgungsformen (Brücke, Prothese) in Frage.
Beispiel
Patient Weck (65 Jahre) verliert seinen zweiten Molaren im Unterkiefer. Dr. Faber prüft im Rahmen der Indikationsstellung das Knochenangebot per DVT, erfragt aktuelle Medikamente (keine Bisphosphonate), dokumentiert einen gut eingestellten Diabeteswert (HbA1c 6,5 %) und gute Mundhygiene. Er stellt die Indikation für ein Implantat und klärt den Patienten schriftlich über Risiken und Alternativen auf.
Quellen
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