Die Indikation (Heilmittel) bezeichnet die medizinische Begründung, auf der ein Arzt die Verordnung von Heilmitteln, also von Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder podologischer Therapie, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung stützt. Gemäß der Heilmittelrichtlinie des G-BA sind nur bestimmte Diagnosegruppen (Indikationsschlüssel) als Grundlage für GKV-Heilmittelverordnungen anerkannt.

Jede Heilmittelverordnung muss eine Diagnose nach ICD-10, einen Indikationsschlüssel aus dem Heilmittelkatalog sowie eine Leitsymptomatik enthalten, die die konkrete Beeinträchtigung des Patienten beschreibt.

Bedeutung für Ärzte

Fehler bei der Indikationsangabe sind ein häufiger Grund für Verordnungsregresse. Die Krankenkasse kann eine Heilmittelverordnung ablehnen oder den Arzt im Wege der Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Rückzahlung verpflichten, wenn die angegebene Diagnose nicht zum Heilmittelkatalog-Indikationsschlüssel passt. Ärzteversichert empfiehlt, bei komplexen Diagnosen die Heilmittelkatalog-Zuordnung mit dem Praxissystem zu prüfen und bei Unklarheiten die KV-Beratung in Anspruch zu nehmen.

Abgrenzung

Die Indikation für Heilmittel unterscheidet sich von der Indikation für Hilfsmittel: Heilmittel sind Therapiedienstleistungen (Behandlung durch Therapeuten); Hilfsmittel sind Sachprodukte (z. B. Rollstühle, Einlagen). Beide unterliegen eigenen Richtlinien und Verordnungsvordrucken.

Beispiel

Patientin Weber leidet nach einem Schlaganfall an Aphasie. Dr. Lang stellt die Diagnose I63.5 (Hirninfarkt) und verordnet Logopädie mit dem Indikationsschlüssel SP3 (Störung der Sprache und des Sprechens). Die Verordnung wird von der Krankenkasse akzeptiert, weil Diagnose und Indikationsschlüssel übereinstimmen.

Quellen

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