Die Individualprophylaxe (Zahn) bezeichnet gezielte präventive Maßnahmen in der Zahnarztpraxis, die auf die individuellen Risikofaktoren eines Patienten ausgerichtet sind und bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren als GKV-Pflichtleistung im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) verankert sind. Ziel ist die frühzeitige Vorbeugung von Karies, Parodontitis und anderen Zahnerkrankungen.
Zu den Leistungen gehören Mundgesundheitsaufklärung, Zahnputzinstruktion, Fluoridlackapplikation, Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne sowie Beurteilung des Kariesrisikos.
Bedeutung für Ärzte
Für Zahnärzte ist die Individualprophylaxe sowohl eine wichtige präventive Versorgungsaufgabe als auch ein relevanter Abrechnungsposten. Die BEMA-Positionen IP1 bis IP5 decken die verschiedenen Einzelleistungen ab. Besonders die Fissurenversiegelung (IP5) ist eine gut vergütete und für den Patienten hochwertige Leistung. Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine vollständige und zeitgerechte Prophylaxedokumentation Voraussetzung für die korrekte BEMA-Abrechnung ist.
Abgrenzung
Die Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche (IP-Positionen im BEMA) unterscheidet sich von der professionellen Zahnreinigung (PZR) für Erwachsene, die keine GKV-Pflichtleistung ist und privatärztlich nach GOZ abgerechnet wird.
Beispiel
Der 12-jährige Jonas kommt zur Halbjahresvorsorge. Dr. Hess beurteilt das Kariesrisiko (IP2), reinigt und fluoridiert (IP3) und versiegelt neu durchgebrochene Molaren (IP5). Alle Leistungen werden über BEMA zu Lasten der GKV abgerechnet. Jonas' Eltern zahlen keine Zuzahlung für diese Pflichtleistungen.
Quellen
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