Inflationsschutz bezeichnet eine Vielzahl von Strategien, Anlageformen und Vertragsgestaltungen, die darauf abzielen, den realen Wert eines Vermögens trotz Geldentwertung zu erhalten. Inflation beschreibt den allgemeinen Anstieg des Preisniveaus, der die Kaufkraft von Geld mindert: Wer heute 100 Euro spart, kann in zehn Jahren damit weniger kaufen als heute, wenn die Inflation höher war als die Verzinsung der Anlage.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die ein hohes Einkommen über viele Jahre in Vermögenswerte umwandeln und für das Alter vorsorgen, ist Inflationsschutz ein zentrales Anlageprinzip. Klassische Sparkonten und Festgelder bieten keinen oder kaum Inflationsschutz, wenn der Zinssatz unter der Inflationsrate liegt. Anlageklassen mit nachgewiesenem langfristigem Inflationsschutz sind Aktien (Eigentumsanteile an Unternehmen, die Preiserhöhungen weitergeben können), Immobilien (deren Mieten und Werte tendenziell mit der Inflation steigen) und inflationsindexierte Anleihen. Ärzteversichert empfiehlt, die Altersvorsorge auf mehrere inflationsgeschützte Anlageklassen zu streuen und Nominalwert-Investments (Tagesgeld, klassische Lebensversicherungen mit niedrigem Garantiezins) zu begrenzen.

Abgrenzung

Inflationsschutz ist von Renditeoptimierung zu unterscheiden: Eine Anlage kann inflationsschützend sein, ohne maximale Rendite zu erzielen. Inflationsschutz ist auch nicht gleichzusetzen mit Kapitalerhalt, da inflationsgeschützte Anlagen ebenfalls temporäre Wertverluste erleiden können (z. B. Aktienmarkt-Rückgänge).

Praxisbeispiel

Ein Arzt legt 100.000 Euro für 20 Jahre an. Auf einem Tagesgeldkonto mit 1 % Verzinsung bei 3 % Inflation verliert er real 30 % Kaufkraft. In einem breit gestreuten Aktienfonds mit historisch 7 % Rendite vervierfacht er nominal seinen Einsatz und erzielt eine reale Rendite von rund 4 % p. a.

Quellen

  • Deutsche Bundesbank: Inflationsschutz und Geldanlage
  • Stiftung Warentest: Inflationsgerechte Kapitalanlage
  • Bundesministerium der Finanzen: Inflationsindexierte Bundesanleihen

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