Die Inhaltsversicherung für Arztpraxen ist eine Sachversicherung, die das bewegliche Betriebsvermögen einer Praxis gegen versicherte Gefahren absichert. Zum versicherten Inhalt zählen typischerweise medizinische Geräte, Praxiseinrichtung, Computer und EDV-Ausstattung, Büromöbel, medizinisches Verbrauchsmaterial sowie Patientenakten (soweit in Papierform). Die versicherten Gefahren umfassen in der Basisdeckung Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser und Sturm/Hagel.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte ist die Inhaltsversicherung eine der wichtigsten Betriebsversicherungen, da ein vollständiger Geräteverlust (z. B. durch Brand) ohne Versicherungsschutz den wirtschaftlichen Ruin bedeuten kann. Besonders in der spezialisierten Medizin (Radiologie, Augenheilkunde, Orthopädie) können einzelne Geräte Werte von mehreren hunderttausend Euro darstellen. Bei der Versicherungssumme ist auf eine aktuelle Neuwertversicherung zu achten, da günstigere Zeitwertklauseln im Schadensfall deutlich weniger erstatten. Ärzteversichert empfiehlt, die Inhaltsversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu kombinieren, da nach einem Schaden nicht nur das Inventar fehlt, sondern auch laufende Einnahmen ausfallen.

Abgrenzung

Die Inhaltsversicherung ist von der Gebäudeversicherung abzugrenzen, die das Gebäude selbst (Wände, Böden, Fenster) absichert. Sie unterscheidet sich außerdem von der elektronischen Geräteversicherung, die speziell für empfindliche medizinische Elektronik gilt und auch Schäden durch Bedienungsfehler oder Kurzschluss abdeckt, die in der Standardinhaltsversicherung nicht enthalten sind.

Praxisbeispiel

In einer Zahnarztpraxis entsteht durch einen Wasserrohrbruch ein Totalschaden an der Behandlungseinheit (Wert: 35.000 Euro) und dem EDV-System (8.000 Euro). Die Inhaltsversicherung erstattet den Neuwert von 43.000 Euro, sodass die Praxis zügig wiedereröffnet werden kann.

Quellen

  • GDV: Allgemeine Bedingungen für die Inhaltsversicherung (ABIV)
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Leitfaden Betriebsversicherungen
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Risikovorsorge für Arztpraxen

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