Innere Betriebsschäden bezeichnet Schäden an technischen Geräten, Maschinen oder Anlagen, die nicht durch äußere Einwirkung (wie Feuer, Wasser, Einbruch) entstehen, sondern durch betriebsinterne Ursachen: Bedienungs- oder Konstruktionsfehler, Kurzschluss, Materialermüdung, Überhitzung oder Überlast. Sie werden typischerweise durch eine Maschinenbruchversicherung abgedeckt und sind in der regulären Inhalts- oder Geschäftsinhaltsversicherung nicht enthalten.

Für Arztpraxen sind innere Betriebsschäden besonders relevant bei teurer Medizintechnik: Geräte wie Röntgenanlagen, MRT-Einheiten, Laseranlagen oder Endoskope können durch interne Fehler irreparabel beschädigt werden.

Bedeutung für Ärzte

Ohne Maschinenbruchversicherung trägt der Praxisinhaber den Schaden durch innere Betriebsschäden selbst, da weder die Inhaltsversicherung noch die Herstellergarantie nach Ablauf der Garantiefrist greift. Der Ausfall eines zentralen Geräts kann zudem zu einem Betriebsunterbrechungsschaden führen. Ärzteversichert empfiehlt, alle medizintechnischen Geräte ab einem Wiederbeschaffungswert von 5.000 Euro in eine Maschinenbruchversicherung einzubeziehen.

Abgrenzung

Innere Betriebsschäden sind von äußeren Schäden (Feuer, Wasser, Einbruch) abzugrenzen, die durch die Inhaltsversicherung abgedeckt sind. Die Maschinenbruchversicherung schließt die Lücke der Inhaltsversicherung für intern verursachte Schäden. Beide Policen ergänzen sich zu einem vollständigen Schutz.

Beispiel

Das Röntgengerät in der Praxis von Dr. Ehrlich fällt nach einem Kurzschluss im Hochspannungsaggregat aus. Die Reparatur kostet 22.000 Euro. Die reguläre Inhaltsversicherung lehnt die Regulierung ab, da kein äußeres Schadenereignis vorliegt. Die Maschinenbruchversicherung, die Dr. Ehrlich zusätzlich abgeschlossen hat, übernimmt den Schaden vollständig.

Quellen

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