Innere Betriebsschäden bezeichnen Schäden an Maschinen, technischen Geräten oder Anlagen, die nicht durch externe Ereignisse (wie Feuer, Wasser oder Einbruch) verursacht werden, sondern durch betriebsinterne Ursachen entstehen. Dazu gehören Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler, Materialermüdung, konstruktive Mängel oder Bedienfehler. In der Versicherungswelt werden solche Schäden üblicherweise von der Maschinenbruchversicherung oder der elektronischen Geräteversicherung gedeckt, nicht von der Standardinhaltsversicherung.
Bedeutung für Ärzte
Für Arztpraxen mit hochwertigem medizinischem Gerät (MRT, CT, Lasergeräte, Behandlungseinheiten, zahnärztliche Turbinen) sind innere Betriebsschäden ein reales Schadensrisiko. Ein Kurzschluss in einem Computertomographen oder ein Bedienungsfehler, der ein Endoskop beschädigt, kann schnell zu Reparaturkosten in fünfstelliger Höhe führen. Da die Standardinhaltsversicherung solche Schäden ausdrücklich ausschließt, empfiehlt Ärzteversichert die Kombination aus Inhalts- und elektronischer Geräteversicherung oder Maschinenbruchversicherung, um alle relevanten Schadensszenarien abzudecken.
Abgrenzung
Innere Betriebsschäden sind von äußeren Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Sturm abzugrenzen, die von der Inhaltsversicherung gedeckt werden. Sie sind außerdem von Verschleiß abzugrenzen, der grundsätzlich nicht versicherbar ist, da er als planbare Abnutzung gilt.
Praxisbeispiel
In einer radiologischen Praxis brennt die Röntgenröhre eines CT-Geräts durch Überhitzung infolge eines Lüftungsausfalls durch. Der Schaden beträgt 28.000 Euro. Die Inhaltsversicherung lehnt ab, da kein äußeres Schadenereignis vorliegt. Die Maschinenbruchversicherung leistet die Reparatur vollständig.
Quellen
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Maschinenversicherung (AMB)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Elektronikversicherung und Maschinenbruch
- Institut der Wirtschaftsprüfer: Risikoanalyse medizinische Geräte
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