Die Innungskrankenkasse (IKK) bezeichnet eine Form der gesetzlichen Krankenkasse, die historisch als berufsspezifische Kasse für das Handwerk entstanden ist und heute für alle Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten geöffnet ist. In Deutschland existieren aktuell mehrere IKKen (u. a. IKK classic, IKK gesund plus), die jeweils eigene Satzungsregelungen, Beitragssätze und Zusatzleistungen anbieten.

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen sind IKKen Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen dem SGB V. Ihr Leistungskatalog entspricht dem GKV-Standard; Unterschiede bestehen vor allem in Zusatzleistungen und Beitragssätzen.

Bedeutung für Ärzte

Für verordnende und abrechnende Ärzte sind IKK-Versicherte GKV-Patienten wie alle anderen: Die Abrechnung erfolgt über die KV nach EBM-Punktwerten. Besonderheiten können bei IKK-spezifischen Selektivverträgen (HZV, DMP-Verträge) bestehen, für die eigene Vergütungsregeln gelten. Ärzteversichert weist darauf hin, dass bei Verordnungen für IKK-Versicherte dieselben Wirtschaftlichkeitskriterien wie für alle GKV-Patienten gelten.

Abgrenzung

Die IKK unterscheidet sich von Betriebskrankenkassen (BKK, arbeitgeberbezogen), Ersatzkassen (z. B. TK, Barmer) und der AOK durch ihre historische Bindung an das Handwerk. Rechtlich sind alle diese Kassenarten gleichgestellt; die praktischen Unterschiede liegen in Verwaltungsstrukturen und Zusatzangeboten.

Beispiel

Patient Heinz, gelernter Elektriker und IKK-classic-Versichert, kommt zu Dr. Hammer in die allgemeinmedizinische Praxis. Dr. Hammer rechnet die Behandlung wie bei jedem anderen GKV-Patienten über die KV nach EBM ab. Die IKK classic bezahlt über die KV die entsprechenden Leistungen; für Dr. Hammer macht die Kassenzugehörigkeit keinen Unterschied.

Quellen

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