Das Institutsbudget (Psychotherapie) bezeichnet die von der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegte Obergrenze der GKV-Vergütung für psychotherapeutische Institutsambulanzen (z. B. Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen). Diese Einrichtungen haben einen eigenen Budgetrahmen, der unabhängig von der Vergütung niedergelassener Psychotherapeuten gilt und jährlich zwischen der KV und dem Institut verhandelt wird.
Das Budget regelt, wie viele GKV-Behandlungen ein Institut zu Lasten der Versichertengemeinschaft durchführen und abrechnen darf. Überschreitungen werden oft nicht oder nur gering vergütet.
Bedeutung für Ärzte
Für psychiatrische Institutsambulanzen und Hochschulambulanzen ist das Institutsbudget eine zentrale Planungsgröße: Es begrenzt die Behandlungskapazität und damit die Einnahmen. In der Praxis führt dies dazu, dass Wartelisten entstehen und Patienten auf niedergelassene Therapeuten verwiesen werden. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Ärzte, die Patienten in solche Einrichtungen überweisen, die Wartezeiten bei der Versorgungsplanung einkalkulieren müssen.
Abgrenzung
Das Institutsbudget gilt für institutionell organisierte Ambulanzen und unterscheidet sich von den Regelleistungsvolumina (RLV) niedergelassener Psychotherapeuten, die nach individuellen Fallzahlen berechnet werden. Niedergelassene Psychotherapeuten in Einzel- oder Gruppenpraxis unterliegen dem allgemeinen KV-Honorarverteilungsmaßstab.
Beispiel
Die psychiatrische Institutsambulanz einer Universitätsklinik hat mit der KV ein Jahresbudget von 2,5 Millionen Euro vereinbart. Wenn die Ambulanz im dritten Quartal das Budget zu 90 % ausgeschöpft hat, muss die Aufnahme neuer Patienten verlangsamt werden, um das Gesamtjahresbudget nicht zu überschreiten. Die Warteliste wächst entsprechend.
Quellen
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