Die Integrierte Versorgung (IV) bezeichnet ein Modell der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem Krankenkassen nach §§ 140a ff. SGB V Direktverträge mit Ärzten, Krankenhäusern, Physiotherapeuten und anderen Leistungserbringern abschließen können, um eine sektorübergreifende, koordinierte Patientenversorgung zu gewährleisten. Damit können Leistungserbringer außerhalb des regulären KV-Systems und der Gesamtvertragsstrukturen eigenständige Vereinbarungen mit Kassen treffen.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte bietet die Integrierte Versorgung die Möglichkeit, durch IV-Verträge zusätzliche Vergütungsvereinbarungen zu treffen, die über das KV-Honorar hinausgehen können. Typische IV-Modelle sind Disease-Management-Programme (DMP), ambulante Operationsprogramme, psychiatrische Institutsambulanzen oder orthopädische Netzwerke. Ärzte, die an IV-Verträgen teilnehmen, müssen in der Regel spezifische Qualitätsanforderungen erfüllen und Dokumentationspflichten einhalten. Ärzteversichert weist darauf hin, dass IV-Verträge wirtschaftlich attraktiv sein können, aber sorgfältig auf Haftungs- und Qualitätsvorgaben geprüft werden sollten.

Abgrenzung

Die Integrierte Versorgung ist von der Kollektivversorgung (KV-System) abzugrenzen, die alle Vertragsärzte einschließt und bundesweit geregelt ist. Sie unterscheidet sich außerdem von der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V, die speziell den Hausarztbereich betrifft, und von den Selektivverträgen nach § 73c SGB V für die fachärztliche Versorgung.

Praxisbeispiel

Eine orthopädische Praxis schließt einen IV-Vertrag mit einer Betriebskrankenkasse ab, der eine koordinierte Behandlung von Rückenpatienten vorsieht. Die Patienten werden direkt zur Praxis gesteuert, die Praxis erhält eine höhere Vergütung als im Regelvertrag und dokumentiert Behandlungsverläufe nach vorgegebenen Standards.

Quellen

  • SGB V §§ 140a ff.: Integrierte Versorgung
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Leitfaden Selektivverträge
  • Bundesministerium für Gesundheit: Ambulante Versorgungsformen

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