Eine internationale Krankenversicherung bezeichnet eine Versicherungspolice, die medizinische Behandlungskosten weltweit oder in definierten Regionen außerhalb des Heimatlandes des Versicherungsnehmers deckt. Sie ist insbesondere für Ärzte relevant, die für längere Zeit im Ausland tätig sind (z. B. als Gastarzt, Entwicklungshelfer oder Forschungsaufenthalt) und deren GKV- oder PKV-Schutz im Ausland nicht oder nur eingeschränkt greift.
Internationale Krankenversicherungen umfassen in der Regel ambulante und stationäre Behandlungen, Notfallversorgung, Rücktransport und teils auch Vorsorgeleistungen. Die Prämien variieren nach Deckungsumfang und Region.
Bedeutung für Ärzte
Deutsche GKV-Versicherte sind in der EU und in einigen Vertragsstaaten durch das EHIC-System geschützt, nicht jedoch weltweit. Private Krankenversicherungen bieten meist weltweite Geltung, schließen jedoch bestimmte Länder oder Dauertätigkeiten im Ausland aus. Ärzte, die für mehr als drei bis sechs Monate ins Ausland gehen, brauchen in der Regel eine eigene internationale Police. Ärzteversichert empfiehlt, vor einem Auslandseinsatz sowohl den bestehenden Krankenversicherungsschutz als auch die Haftpflichtdeckung für die ärztliche Tätigkeit im Ausland zu prüfen.
Abgrenzung
Die internationale Krankenversicherung ist von der Reisekrankenversicherung zu unterscheiden: Letztere gilt für kurzfristige Reisen und ersetzt die Behandlungskosten bis zur Rückkehr; erstere ist für dauerhafte Auslandsaufenthalte konzipiert. Auch die gesetzliche EHIC-Karte ist kein Ersatz für eine umfassende internationale Police.
Beispiel
Dr. Fischer nimmt für zwei Jahre eine Stelle als Gastärztin in einem privaten Krankenhaus in den USA an. Ihre deutsche PKV-Police enthält eine USA-Ausschlussklausel für Aufenthalte über sechs Monate. Sie schließt daher eine internationale Krankenversicherung für die Dauer ihres USA-Aufenthalts ab, die stationäre, ambulante und Notfallbehandlungen in den USA sowie einen Rücktransport nach Deutschland umfasst.
Quellen
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