Interne Teilung (Versorgungsausgleich) bezeichnet das Verfahren beim Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung, bei dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften eines Ehepartners innerhalb desselben Versorgungsträgers geteilt werden. Der ausgleichsberechtigte Partner erhält ein eigenes Anrecht beim gleichen Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Partners.

Bei Ärzten, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks sind, bedeutet interne Teilung, dass der ausgleichsberechtigte Ehepartner (der selbst kein Mitglied des Versorgungswerks ist) einen eigenen Rentenanspruch beim Versorgungswerk erhält, sofern das jeweilige Versorgungswerk dies zulässt.

Bedeutung für Ärzte

Interne Teilung beim ärztlichen Versorgungswerk kann zu komplexen rechtlichen Situationen führen: Nicht alle Versorgungswerke akzeptieren die interne Teilung zugunsten von Nicht-Mitgliedern; in diesen Fällen wird externe Teilung (Übertragung auf ein anderes Versorgungssystem) vorgenommen. Die Scheidungsfolgen für die ärztliche Altersvorsorge sollten frühzeitig mit einem Fachanwalt für Familienrecht und dem zuständigen Versorgungswerk abgeklärt werden. Ärzteversichert empfiehlt, bei laufenden Scheidungsverfahren auch die Auswirkungen auf bestehende Lebens- und Rentenversicherungen zu prüfen.

Abgrenzung

Interne Teilung unterscheidet sich von der externen Teilung: Bei externer Teilung wird der Ausgleichsanspruch auf einen anderen Versorgungsträger übertragen (z. B. gesetzliche Rentenversicherung), statt ein neues Anrecht beim ursprünglichen Träger zu begründen. Die externe Teilung ist für den ausgleichsberechtigten Partner oft weniger vorteilhaft.

Beispiel

Dr. Freund und seine Frau lassen sich scheiden. Dr. Freund hat in 15 Ehejahren eine Anwartschaft beim Versorgungswerk Bayerns von 1.800 Euro monatlicher Altersrente erworben. Das Gericht ordnet interne Teilung an: Dr. Freunds Ehefrau erhält ein eigenes Anrecht von 900 Euro Monatsrente beim Versorgungswerk Bayern; Dr. Freunds verbleibendes Anrecht sinkt auf 900 Euro.

Quellen

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