Interoperabilität (Gesundheit) bezeichnet die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, Anwendungen und Organisationen im Gesundheitswesen, Informationen so auszutauschen und zu nutzen, dass sie von den empfangenden Systemen korrekt verstanden und weiterverarbeitet werden können. Sie umfasst technische (Datenaustauschformate), semantische (einheitliche Terminologien) und organisatorische Dimensionen.
In Deutschland ist Interoperabilität ein Schlüsselziel der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums und der gematik: Ohne sie können ePA, eRezept, KIM und andere TI-Anwendungen ihren Nutzen nicht vollständig entfalten.
Bedeutung für Ärzte
Fehlende Interoperabilität ist im Praxisalltag allgegenwärtig: Laborbefunde kommen als PDF statt als strukturierter FHIR-Datensatz; Krankenhausbriefe müssen manuell ins Praxissystem übertragen werden. Je besser die Interoperabilität der verwendeten Systeme, desto weniger Doppelarbeit entsteht und desto sicherer ist die Patientenversorgung. Ärzteversichert empfiehlt, beim Kauf oder Wechsel von Praxissoftware explizit auf FHIR-Zertifizierung und gematik-Zulassung zu achten.
Abgrenzung
Interoperabilität ist von Datensicherheit und Datenschutz zu unterscheiden, auch wenn alle drei Aspekte bei der digitalen Gesundheitsakte eng zusammenhängen. Datensicherheit schützt Daten vor unbefugtem Zugriff; Datenschutz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten; Interoperabilität gewährleistet den korrekten Datenaustausch zwischen Systemen.
Beispiel
Dr. Groß überweist einen Patienten an einen Facharzt. Dank FHIR-basierter Interoperabilität überträgt ihr Praxissystem den Überweisungsschein samt Diagnosen und Medikamentenliste strukturiert an das System des Facharztes. Dieser muss keine Daten neu erfassen und hat sofort alle relevanten Informationen. Ohne Interoperabilität würde nur ein PDF-Überweisungsformular übermittelt.
Quellen
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