Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist ein steuerliches Instrument, das Freiberuflern und Gewerbetreibenden, darunter niedergelassene Ärzte, erlaubt, geplante Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Praxisgeräte, Fahrzeuge für Hausbesuche) steuerlich bereits im Jahr vor der Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können vorab abgezogen werden, maximal 200.000 Euro pro Betrieb.
Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut in den folgenden drei Jahren tatsächlich angeschafft und mindestens zu 90 % betrieblich genutzt wird. Erfolgt die Anschaffung nicht wie geplant, muss der IAB rückgängig gemacht werden (Verzinsung).
Bedeutung für Ärzte
Der IAB ermöglicht Praxisinhabern eine gezielte Steuerplanung: Wer in einem Jahr besonders hohe Gewinne erzielt hat, kann durch Bildung eines IAB für eine geplante Geräteanschaffung die Steuerlast erheblich senken. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % spart ein IAB von 50.000 Euro rund 21.000 Euro Einkommensteuer im Jahr der Bildung. Ärzteversichert empfiehlt, den IAB in Abstimmung mit dem Steuerberater zu nutzen und die Dreijahrsfrist für die tatsächliche Anschaffung fest einzuplanen.
Abgrenzung
Der IAB unterscheidet sich von der regulären Abschreibung (AfA): Die AfA verteilt die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer; der IAB zieht Kosten vor der Anschaffung steuerlich ab. Beides kann kombiniert werden: Nach Anschaffung kann die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG zusätzlich genutzt werden.
Beispiel
Dr. Hartmann plant, im nächsten Jahr ein neues Ultraschallgerät für 60.000 Euro zu kaufen. Im laufenden Jahr bildet er einen IAB von 30.000 Euro (50 % von 60.000 Euro). Sein zu versteuerndes Einkommen sinkt damit um 30.000 Euro. Im Folgejahr schafft er das Gerät an und löst den IAB auf; die Anschaffungskosten werden für die AfA entsprechend reduziert.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium für Gesundheit
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →