Ein Investoren-MVZ bezeichnet ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) nach § 95 SGB V, das von einer Kapitalgesellschaft getragen wird, die keine genuin ärztliche Körperschaft ist, sondern von Finanzinvestoren (z. B. Private-Equity-Gesellschaften) oder Krankenhausketten kontrolliert wird. Ärzte sind im Investoren-MVZ als Angestellte tätig; Gründungsgesellschafter und Eigentümer sind Kapitalgesellschaften, die primär Renditeziele verfolgen.

Investoren-MVZ sind vor allem im Bereich Zahnarztpraxen, Augenheilkunde, Radiologie und Dermatologie in den letzten Jahren stark gewachsen.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die in einem Investoren-MVZ tätig sind oder eine eigene Praxis an ein solches verkaufen möchten, sind die Auswirkungen vielfältig: Einerseits bieten Investoren-MVZ Kaufpreise deutlich über dem Nettosubstanzwert einer Praxis; andererseits verliert der Arzt die unternehmerische Freiheit und wird zum Angestellten. Berufspolitisch ist das Modell umstritten, da Renditeziele mit dem Patientenwohl in Konflikt geraten können. Ärzteversichert empfiehlt, beim Praxisverkauf an ein Investoren-MVZ die Vertragsbedingungen, Beschäftigungsgarantien und Patientenversorgungsverpflichtungen sorgfältig zu prüfen.

Abgrenzung

Das Investoren-MVZ unterscheidet sich vom klassischen arztgeführten MVZ, bei dem Ärzte oder zugelassene Krankenhäuser Gesellschafter sind. Nach aktuellen Diskussionen in der Gesundheitspolitik (z. B. Referentenentwürfe zur MVZ-Regulierung 2024/2025) gibt es Bestrebungen, die Trägerschaft durch reine Finanzinvestoren einzuschränken.

Beispiel

Eine Private-Equity-Gesellschaft kauft fünf einzelne Zahnarztpraxen in einer Region und fusioniert sie zu einem Investoren-MVZ-GmbH. Die bisherigen Praxisinhaber werden für drei Jahre als Angestellte übernommen. Nach Ablauf ihrer Beschäftigungsdauer können die Ärzte keine neue Zulassung mehr beantragen, da die Kassenzulassung der MVZ-GmbH gehört.

Quellen

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