Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet die gesetzlich festgelegte Bruttoeinkommensgrenze, ab der ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer in Deutschland aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht herausfällt und freiwillig in der GKV bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Die JAEG wird jährlich vom Gesetzgeber angepasst; für 2025 liegt sie bei 73.800 Euro brutto jährlich (6.150 Euro monatlich).
Nur wenn das Jahresbruttoentgelt die JAEG in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschreitet, entsteht dauerhaft die Option zum PKV-Wechsel.
Bedeutung für Ärzte
Für angestellte Ärzte, die erstmals das Gehalt oberhalb der JAEG erzielen, öffnet sich die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln und damit von privaten Krankenversicherungsleistungen zu profitieren. Niedergelassene Ärzte als Selbstständige sind ohnehin versicherungsfrei und können direkt in die PKV eintreten. Ärzteversichert empfiehlt, den PKV-Wechsel frühzeitig zu planen und die Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV sowie die Beitragsentwicklung langfristig zu vergleichen.
Abgrenzung
Die JAEG betrifft nur die Krankenversicherungspflicht, nicht die Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Auch nach dem Überschreiten der JAEG bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung).
Beispiel
Dr. med. Richter beginnt als Assistenzarzt mit 65.000 Euro Jahresgehalt und ist GKV-versicherungspflichtig. Im zweiten Jahr wird er befördert und verdient 75.000 Euro. Wenn er auch im Folgejahr über der JAEG liegt, kann er zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres in die PKV wechseln. Er hat 3 Monate Zeit, den Wechsel bei seiner Krankenkasse anzumelden.
Quellen
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