Die Jahresmeldung (SV) ist eine Pflichtmeldung nach § 28a SGB IV, die Arbeitgeber für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der am 31. Dezember eines Jahres beschäftigt ist, mit dem Meldegrund 50 bis spätestens zum 15. Februar des Folgejahres elektronisch an die zuständige Krankenkasse übermitteln müssen. Sie enthält das gesamte beitragspflichtige Bruttoentgelt des Kalenderjahres sowie die Beschäftigungszeit.

Die Jahresmeldung dient als Grundlage für die spätere Rentenberechnung der Deutschen Rentenversicherung und muss daher besonders sorgfältig und korrekt erstellt werden.

Bedeutung für Ärzte

Als Praxisinhaber und Arbeitgeber sind niedergelassene Ärzte verantwortlich für die korrekte und fristgerechte Übermittlung der Jahresmeldungen aller Mitarbeiter. Fehler (falsche Entgeltangaben, falscher Beitragsgruppe) können bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung Nachforderungen, Bußgelder und Korrekturforderungen auslösen. Ärzteversichert weist darauf hin, dass die Nutzung einer zertifizierten Lohnbuchhaltungssoftware und die Prüfung durch einen Steuerberater diese Risiken erheblich reduziert.

Abgrenzung

Die Jahresmeldung ist eine individuelle, arbeitnehmerbezogene Meldung, die für jeden einzelnen Beschäftigten separat erstellt wird. Der Jahresbeitragsnachweis dagegen ist eine arbeitgeberübergreifende Summenmeldung der gesamten Beitragsschuld. Beide Meldungen müssen übermittelt werden.

Beispiel

Dr. Müller beschäftigt vier Mitarbeiterinnen. Nach Jahresende erstellt seine Lohnbuchhaltungssoftware vier separate Jahresmeldungen mit dem Meldegrund 50. Bis zum 15. Februar werden alle vier Meldungen elektronisch an die jeweiligen Krankenkassen der Mitarbeiterinnen übermittelt. Jede Mitarbeiterin erhält zudem eine Kopie der Meldung für ihre persönlichen Unterlagen.

Quellen

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