Der Jahresüberschuss bezeichnet das positive Ergebnis am Ende der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens, das entsteht, wenn die Erträge eines Geschäftsjahres die Aufwendungen übersteigen. Er ist der Nettogewinn nach Steuern und zeigt, welchen wirtschaftlichen Erfolg ein Unternehmen, auch eine Arztpraxis-GmbH oder ein ärztliches MVZ, im abgelaufenen Jahr erzielt hat.

Ist das Ergebnis negativ, spricht man von einem Jahresfehlbetrag. Der Jahresüberschuss kann ausgeschüttet, in Rücklagen eingestellt oder für Investitionen verwendet werden.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die eine Praxis als GmbH oder im Rahmen eines MVZ führen, ist der Jahresüberschuss die Grundlage für Ausschüttungsentscheidungen, Steuerplanungen und Investitionsüberlegungen. Ein Jahresüberschuss von 200.000 Euro kann zu einem Teil ausgeschüttet (Kapitalertragsteuer 25 %) und zum anderen Teil in der GmbH zur Finanzierung von Neuinvestitionen belassen werden. Ärzteversichert empfiehlt, den Jahresüberschuss regelmäßig im Vergleich mit dem Vorjahr und dem Budget zu analysieren, um Trends frühzeitig zu erkennen.

Abgrenzung

Der Jahresüberschuss ist die Kennzahl nach Steuern und nach Zinsen. Er unterscheidet sich vom EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen), das zur Beurteilung der operativen Ertragskraft verwendet wird, sowie vom Gewinn im steuerrechtlichen Sinne, der nach EÜR oder Bilanzrecht berechnet wird.

Beispiel

Die MVZ-GmbH von Dr. Sander erzielt im Geschäftsjahr Erlöse von 1,2 Millionen Euro und hat Betriebsausgaben von 920.000 Euro. Nach Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag verbleibt ein Jahresüberschuss von 210.000 Euro. Die Gesellschafterversammlung beschließt, 100.000 Euro auszuschütten und 110.000 Euro in die Gewinnrücklagen der GmbH einzustellen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →