Das Kapitalwahlrecht bezeichnet die vertragliche Option innerhalb einer privaten Rentenversicherung, bei Rentenbeginn anstelle der vereinbarten monatlichen Leibrente das gesamte angesparte Kapital als Einmalbetrag ausgezahlt zu bekommen. Es ist in den meisten klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen standardmäßig enthalten und muss in der Regel einige Monate vor Rentenbeginn gegenüber dem Versicherer schriftlich ausgeübt werden.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte und Klinikärzte mit überdurchschnittlichem Einkommen kann das Kapitalwahlrecht ein entscheidender Planungshebel sein. Wer im Ruhestand etwa eine Praxis abbezahlt oder eine größere Investition plant, profitiert von der Flexibilität der Einmalauszahlung. Steuerlich wird die Kapitalauszahlung bei Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden und mindestens 12 Jahre liefen, mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert: Nur 50 Prozent des Ertragsanteils unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ergibt sich so eine effektive Besteuerung von rund 21 Prozent auf den Gewinnanteil. Ärzteversichert empfiehlt, die Entscheidung zwischen Rente und Kapitalentnahme frühzeitig mit einem Steuerberater zu simulieren.

Abgrenzung

Das Kapitalwahlrecht ist nicht zu verwechseln mit der Teilkapitalauszahlung, bei der nur ein Teil des Guthabens entnommen wird und der Rest als Rente weiterläuft. Auch der Rückkaufswert unterscheidet sich: Er bezeichnet den vorzeitigen Auflösungsbetrag während der Ansparphase, nicht die planmäßige Auszahlung bei Vertragsende. In der gesetzlichen Rentenversicherung und im Versorgungswerk gibt es kein vergleichbares Kapitalwahlrecht; dort ist ausschließlich die monatliche Rente vorgesehen.

Beispiel

Eine Fachärztin schließt mit 35 Jahren eine private Rentenversicherung ab. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren beläuft sich das angesparte Kapital auf 180.000 Euro. Sie übt das Kapitalwahlrecht aus und tilgt damit das Restdarlehen ihrer Praxisimmobilie vollständig. Die monatliche Rente hätte 680 Euro betragen; durch die Einmalauszahlung entfällt der Zinsaufwand des Darlehens, was sich langfristig als günstiger erweist.

Quellen

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