Die Karenzzeit (BU) bezeichnet einen vertraglichen Selbstbehalt in der Berufsunfähigkeitsversicherung, in dem der Versicherer nach Eintritt der Berufsunfähigkeit noch keine Leistungen erbringt. Erst wenn die versicherte Person nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit (z. B. 3, 6 oder 12 Monate) weiterhin berufsunfähig ist, beginnt die Rentenzahlung.

Eine längere Karenzzeit senkt die Versicherungsprämie erheblich, da viele Fälle von Berufsunfähigkeit innerhalb weniger Monate überwunden werden und der Versicherer nicht leisten muss.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte mit einem gesicherten Vermögen oder einer Liquiditätsreserve können durch eine Karenzzeit von 6 oder 12 Monaten die BU-Prämie signifikant reduzieren und gleichzeitig für den langfristigen Leistungsfall abgesichert bleiben. Ein Arzt mit 12 Monaten Karenzzeit zahlt häufig 20 bis 30 % weniger Prämie als ohne Karenz. Voraussetzung ist, dass der Arzt den Karenzzeitraum aus Eigenmitteln oder über das Krankentagegeld überbrücken kann. Ärzteversichert empfiehlt, Karenzzeit und Krankentagegeld aufeinander abzustimmen, damit keine Versorgungslücke entsteht.

Abgrenzung

Die Karenzzeit in der BU ist von der Wartezeit zu unterscheiden: Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen noch nicht versichert sind. Die Karenzzeit beginnt erst nach Eintritt des Versicherungsfalls und ist ein laufender Selbstbehalt.

Beispiel

Dr. Bauer schließt eine BU-Versicherung mit 6-monatiger Karenzzeit ab. Er hat ein Krankentagegeld, das ihn 6 Monate lang absichert. Als er einen Burnout erleidet und berufsunfähig wird, zahlt zunächst das Krankentagegeld. Nach 6 Monaten, wenn die Karenzzeit abgelaufen ist, beginnt die BU-Rentenleistung. Die niedrigere Prämie hat Dr. Bauer in dieser Zeit kumuliert rund 5.400 Euro gespart.

Quellen

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