Die Karenzzeit beim Krankentagegeld bezeichnet den vereinbarten Zeitraum unmittelbar nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit, in dem der Versicherer noch keine Tagegeldzahlung leistet. Erst ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenzzeit setzt die Leistungspflicht des Versicherers ein. Übliche Karenzzeitvarianten sind 0, 3, 7, 14, 21 oder 42 Tage; je länger die Karenzzeit, desto niedriger die monatliche Prämie.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung ist die Karenzzeit ein zentraler Kostenparameter. Bei einer täglichen Einnahmenausfallquote von zum Beispiel 500 Euro bedeuten 14 Karenz-Tage einen nicht erstatteten Schaden von 7.000 Euro pro Krankheitsfall. Viele Ärzte wählen deshalb eine kurze Karenzzeit von drei Tagen, um die Liquiditätslücke kleinzuhalten. Angestellte Ärzte profitieren hingegen sechs Wochen lang von der gesetzlichen Lohnfortzahlung und können die Karenzzeit entsprechend lang wählen, um die Prämie zu senken. Ärzteversichert berät bei der Abstimmung von Karenzzeit, Tagegeld-Höhe und tatsächlichem Einnahmenausfall, damit keine Über- oder Unterversorgung entsteht.
Abgrenzung
Die Karenzzeit ist nicht identisch mit der Wartezeit: Die Wartezeit beschreibt den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch gar kein Versicherungsschutz besteht (üblicherweise drei Monate). Die Karenzzeit hingegen gilt für jeden einzelnen Krankheitsfall neu. Ebenfalls zu unterscheiden ist die Leistungsdauer, also die maximale Dauer, für die das Krankentagegeld pro Erkrankung oder insgesamt gezahlt wird.
Beispiel
Ein Allgemeinmediziner in eigener Praxis erkrankt an einer Borreliose und ist vier Wochen arbeitsunfähig. Er hat eine Karenzzeit von sieben Tagen vereinbart. Das Krankentagegeld in Höhe von 200 Euro täglich wird ab dem achten Tag ausgezahlt, also für 21 Tage, was einer Gesamtleistung von 4.200 Euro entspricht. Die ersten sieben Tage trägt er selbst aus seiner Liquiditätsreserve.
Quellen
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