Die Karenzzeit (Krankentagegeld) bezeichnet den Zeitraum nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit, während dessen der Versicherer bei einer privaten Krankentagegeldversicherung noch keine Leistungen erbringt. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit (z. B. 1, 3, 7, 14, 21, 28 oder 42 Tage) beginnt die Tagegeldauszahlung. Eine längere Karenzzeit senkt die Prämie, erhöht aber das eigene Risiko für kurzfristige Ausfälle.

Für selbstständige Ärzte ohne Lohnfortzahlung ist das Krankentagegeld besonders wichtig, da bei Arbeitsunfähigkeit unmittelbar Einnahmenausfall entsteht.

Bedeutung für Ärzte

Selbstständige Ärzte sollten die Karenzzeit so wählen, dass sie den karenzfreien Zeitraum aus eigenen Reserven überbrücken können, ohne in finanzielle Schieflage zu geraten. Praxisinhaber mit stabiler Liquiditätsreserve (z. B. drei Nettomonatseinkommen) können eine Karenzzeit von 28 oder 42 Tagen wählen und dadurch erheblich Prämie sparen. Ärzteversichert empfiehlt, die Karenzzeit mit dem BU-Versicherungsschutz zu kombinieren: Wenn eine BU-Versicherung eine Karenzzeit von 6 Monaten hat, sollte das Krankentagegeld mindestens 6 Monate leisten.

Abgrenzung

Die Karenzzeit beim Krankentagegeld ist nicht mit der GKV-Regelung zu verwechseln: In der GKV zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung; danach springt das Krankengeld ein. Für selbstständige Ärzte in der GKV oder privat Versicherte ohne Arbeitgeber gibt es keine automatische Lohnfortzahlung; das private Krankentagegeld ab dem ersten Tag des Ausfalls (oder nach Karenzzeit) ist die einzige Einkommensabsicherung.

Beispiel

Dr. Enders wählt ein Krankentagegeld mit 14-tägiger Karenzzeit. Sie fällt wegen einer Erkrankung 3 Wochen aus. Das Krankentagegeld zahlt ab dem 15. Tag 150 Euro täglich für 7 Tage. Die ersten 14 Tage überbrückt sie aus ihrer Liquiditätsreserve. Bei einer Karenzzeit von 3 Tagen würde die Prämie höher, aber die Absicherung früher eingreifen.

Quellen

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