Die Karenzzeit (Versicherung) bezeichnet den im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitraum zu Beginn eines Versicherungsfalls, in dem der Versicherer keine Leistungen erbringt. Der Versicherungsnehmer trägt den Schaden oder Ausfall während der Karenzzeit selbst, ähnlich einem Selbstbehalt in zeitlicher Form. Karenzzeitklauseln finden sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), der Krankentagegeldversicherung, der Betriebsunterbrechungsversicherung und weiteren Versicherungssparten.

Der Hauptzweck einer Karenzzeit ist die Senkung der Prämie: Je länger die Karenzzeit, desto günstiger die Police, da viele Schadenfälle innerhalb der Karenzzeit enden und nicht zur Leistungspflicht führen.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die verschiedene Versicherungen mit Karenzzeitklauseln abschließen, ist eine koordinierte Planung wichtig: Die Karenzzeit der BU sollte durch das Krankentagegeld abgedeckt sein; die Betriebsunterbrechungs-Karenzzeit sollte durch eine ausreichende Liquiditätsreserve überbrückt werden können. Ärzteversichert empfiehlt, alle Karenzzeitenregelungen in einer Übersicht zusammenzufassen und auf mögliche Lücken im Versicherungsschutz hin zu prüfen.

Abgrenzung

Die Karenzzeit ist von der Wartezeit zu unterscheiden: Die Wartezeit bezeichnet einen Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Erkrankungen oder Schäden noch nicht versichert sind (Neuerkrankungen, Vorerkrankungen). Die Karenzzeit beginnt erst nach Eintritt des konkreten Versicherungsfalls und ist ein laufender Selbstbehaltzeitraum.

Beispiel

Dr. Norden hat seine BU-Versicherung mit 3 Monaten Karenzzeit und sein Krankentagegeld mit Leistungsbeginn ab dem 29. Tag. Er fällt wegen einer Erkrankung für 5 Monate aus. Das Krankentagegeld zahlt ab dem 29. Tag für die verbleibende Dauer. Die BU-Versicherung leistet ab dem 4. Monat. Für die Zeit von Monat 1 bis 3 muss Dr. Norden den Ausfall aus eigenen Mitteln tragen.

Quellen

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