Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Landesebene, die den Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung trägt. Deutschlandweit gibt es 17 KVen, die unter dem Dach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengeschlossen sind. Alle zugelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind Pflichtmitglieder der für ihren Niederlassungsort zuständigen KV.
Bedeutung für Ärzte
Die KV erfüllt zwei zentrale Funktionen: Sie schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen Gesamtverträge über Umfang und Vergütung der ambulanten Leistungen und verteilt die von den Krankenkassen gezahlte Gesamtvergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) an die Mitglieder. Für 2024 betrug die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung bundesweit rund 43 Milliarden Euro. Die KV prüft außerdem Abrechnungen, führt Plausibilitätskontrollen durch und ist Ansprechpartner bei Regressen. Darüber hinaus verwaltet sie die Zulassungszahlen und organisiert den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Abgrenzung
Die KV ist nicht mit der Ärztekammer zu verwechseln: Die Ärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft, der alle approbierten Ärzte angehören und die das Berufsrecht sowie die Weiterbildungsordnung regelt. Die KV hingegen ist ausschließlich für den vertragsärztlichen Bereich zuständig; Privatärzte ohne Kassenzulassung sind keine KV-Mitglieder. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die übergeordnete Dachorganisation auf Bundesebene.
Beispiel
Eine Internistin erhält nach ihrer Zulassung als Vertragsärztin automatisch die Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen KV. Sie rechnet ihre GKV-Leistungen quartalsweise über die KV ab, erhält ihren Honorarbescheid und kann bei Unstimmigkeiten Widerspruch einlegen. Bei einem geplanten Praxisverkauf benötigt sie die Zustimmung des KV-Zulassungsausschusses für die Nachbesetzung des KV-Sitzes.
Quellen
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