Die Kenntnisprüfung bezeichnet ein mündlich-praktisches Prüfungsverfahren, das ausländische Ärzte aus Drittstaaten ablegen müssen, wenn ihr im Ausland erworbener Medizinabschluss in Deutschland nicht vollständig anerkannt wird und wesentliche Unterschiede zu deutschen Ausbildungsstandards festgestellt wurden. Sie dient als Nachweis, dass der Antragsteller die für die Berufsausübung in Deutschland notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Die Kenntnisprüfung ist von der Eignungsprüfung zu unterscheiden: Letztere wird für EU-Bürger bei wesentlichen Unterschieden in der Ausbildung angeboten; erstere ist für Drittstaatsabsolventen vorgesehen.
Bedeutung für Ärzte
Für ausländische Ärzte, die in Deutschland praktizieren möchten, ist die Kenntnisprüfung eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Approbation. Die Prüfung wird vor der zuständigen Approbationsbehörde (i. d. R. Landesbehörde) abgelegt und umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Viele Bundesländer bieten Vorbereitungskurse an; der DAAD und die Bundesärztekammer haben Informationsmaterialien zusammengestellt. Ärzteversichert empfiehlt ausländischen Ärzten, rechtzeitig zu klären, ob eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang erforderlich ist, und entsprechend Zeit einzuplanen.
Abgrenzung
Die Kenntnisprüfung ist vom Anpassungslehrgang zu unterscheiden: Beim Lehrgang absolviert der Antragsteller eine praktische Weiterbildungsphase in einem deutschen Krankenhaus; bei der Kenntnisprüfung wird das Wissen in einer einmaligen Prüfungssituation abgeprüft. Beide Wege führen bei Erfolg zur vollständigen Approbation.
Beispiel
Dr. Olga Petrov hat in Russland Medizin studiert und möchte in Deutschland als Ärztin arbeiten. Die Approbationsbehörde Nordrhein-Westfalen stellt wesentliche Unterschiede in der Ausbildung fest und ordnet eine Kenntnisprüfung an. Dr. Petrov bereitet sich sechs Monate lang vor und legt die Prüfung erfolgreich ab. Danach wird ihr die Approbation erteilt.
Quellen
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