Die Kenntnisprüfung bezeichnet eine staatlich organisierte Prüfung, die Ärztinnen und Ärzte mit einem außerhalb der EU erworbenen medizinischen Hochschulabschluss ablegen müssen, wenn wesentliche Unterschiede zu den deutschen Ausbildungsstandards festgestellt wurden. Sie ist in § 3 Abs. 2 der Bundesärzteordnung (BÄO) verankert und dient der Feststellung, ob die Antragstellenden über gleichwertige Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um die Approbation als Arzt in Deutschland zu erhalten.
Bedeutung für Ärzte
Für viele der jährlich mehreren tausend ausländisch ausgebildeten Ärzte, die in Deutschland eine Approbation beantragen, ist die Kenntnisprüfung ein entscheidender Schritt. Die Prüfung wird von den Landesbehörden, in der Regel den Landesprüfungsämtern, organisiert und besteht typischerweise aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil in Form eines mündlich-praktischen Fallexamens. Seit einigen Jahren nutzen viele Bundesländer ein standardisiertes Format mit drei Fallstationen à 30 Minuten. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Wer die Kenntnisprüfung besteht, erhält anschließend die Approbation und kann sich auch als Vertragsarzt niederlassen. Ärzteversichert informiert ausländisch ausgebildete Mediziner frühzeitig über die passende Absicherung ab dem Moment der Berufsausübung.
Abgrenzung
Die Kenntnisprüfung ist nicht identisch mit dem Anpassungslehrgang: Beim Anpassungslehrgang arbeiten Ärzte unter Aufsicht in einer deutschen Einrichtung und bauen Kenntnislücken durch Praxis auf. Beide Maßnahmen dienen demselben Ziel, die Gleichwertigkeit herzustellen, jedoch auf unterschiedlichen Wegen. EU-Staatsangehörige mit EU-Hochschulabschluss unterliegen der automatischen Anerkennungsrichtlinie und müssen in der Regel weder Kenntnisprüfung noch Anpassungslehrgang absolvieren.
Beispiel
Eine Ärztin aus Syrien mit abgeschlossenem Medizinstudium beantragt die Approbation in Bayern. Das Landesprüfungsamt stellt wesentliche Ausbildungsunterschiede in der Pharmakologie und Inneren Medizin fest. Sie wählt statt des Anpassungslehrgangs die Kenntnisprüfung, besteht diese im zweiten Anlauf und erhält daraufhin die volle Approbation.
Quellen
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