Der KFO-Behandlungsplan bezeichnet das strukturierte Planungsdokument, das ein Kieferorthopäde für eine geplante kieferorthopädische Behandlung bei GKV-Patienten erstellt und bei der jeweiligen Krankenkasse zur Genehmigung einreicht. Er enthält Diagnose, kieferorthopädischen Indikationsgrad (KIG), geplante Behandlungsmethoden, Behandlungsdauer und die voraussichtlichen Kosten.
Ohne Genehmigung des KFO-Behandlungsplans durch die Krankenkasse übernimmt die GKV keine Behandlungskosten; der Patient müsste die gesamte Behandlung privat tragen.
Bedeutung für Ärzte
Kieferorthopäden müssen den Behandlungsplan sorgfältig und vollständig ausarbeiten, da unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Pläne zur Ablehnung oder Rückgabe durch die Krankenkasse führen. Die KIG-Einstufung muss korrekt und nachvollziehbar begründet sein; Röntgenbilder und Modellunterlagen können beigefügt werden. Eine Ablehnung oder Verzögerung durch die Kasse verzögert den Behandlungsbeginn und belastet die Praxis-Patienten-Beziehung. Ärzteversichert empfiehlt, standardisierte Vordrucke der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zu nutzen.
Abgrenzung
Der KFO-Behandlungsplan ist ein vorgelagertes Genehmigungsdokument, kein Abrechnungsformular. Nach Genehmigung erfolgt die Leistungsabrechnung über BEMA-Positionen zu den jeweiligen Behandlungsabschnitten. Der Plan muss gegebenenfalls angepasst werden, wenn sich der Behandlungsverlauf ändert.
Beispiel
Ein 12-jähriger Patient weist eine Engstand-Situation mit KIG-Grad 3 auf. Der Kieferorthopäde erstellt einen Behandlungsplan mit Diagnose, geplanter Multibandbehandlung über 28 Monate und Kostenvoranschlag. Der Plan wird mit einer Kopie des aktuellen OPGs bei der Kasse eingereicht. Nach 4 Wochen genehmigt die Kasse den Plan; die Behandlung kann beginnen.
Quellen
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