KI in der Medizin bezeichnet den Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz, insbesondere des maschinellen Lernens und der Bildanalyse, zur Unterstützung medizinischer Entscheidungen, Diagnosestellung, Therapieplanung und administrativer Prozesse in der Gesundheitsversorgung. Als Medizinprodukte der Klasse IIa oder IIb unterliegen viele KI-Systeme der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) und müssen eine CE-Kennzeichnung tragen, bevor sie klinisch eingesetzt werden dürfen.
Bedeutung für Ärzte
KI-gestützte Systeme werden bereits in der radiologischen Bildanalyse, der Pathologie und der Kardiologie eingesetzt: In Studien erreichen KI-Algorithmen in der Mammografie-Screening-Auswertung eine Sensitivität von über 90 Prozent, vergleichbar mit erfahrenen Radiologen. Für Praxisinhaber bieten KI-basierte Abrechnungsprüfungen und Dokumentationsassistenten Effizienzgewinne. Rechtlich bleibt jedoch der behandelnde Arzt für die Diagnose und Therapieentscheidung verantwortlich, auch wenn er KI-Empfehlungen übernimmt. Fehlerhafte KI-Empfehlungen können Haftungsansprüche gegen den Arzt begründen, sofern er das System unkritisch verwendete. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Wahl der Berufshaftpflicht den Einsatz von KI-Systemen explizit zu adressieren.
Abgrenzung
KI-Systeme zur klinischen Entscheidungsunterstützung (Clinical Decision Support) sind keine autonomen Behandler, sondern Assistenzsysteme. Reine Verwaltungs-KI für Terminmanagement oder Textgenerierung fällt nicht unter die MDR-Regulierung. Die EU-KI-Verordnung (AI Act), die ab 2026 vollständig gilt, stuft Hochrisiko-KI-Anwendungen in der Medizin mit besonderen Anforderungen an Transparenz und menschliche Aufsicht ein.
Beispiel
Ein Radiologe nutzt ein KI-Assistenzsystem zur automatischen Vormarkierung auffälliger Läsionen in CT-Thorax-Aufnahmen. Das System markiert 94 von 100 Befunden korrekt; die sechs Fehlmarkierungen erkennt der Arzt nach eigener Prüfung und korrigiert sie. Die abschließende Befundung und die ärztliche Unterschrift bleiben beim Radiologen.
Quellen
- Bundesärztekammer
- Bundesministerium für Gesundheit
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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