Kieferorthopädie (fachzahnärztlich) bezeichnet das zahnärztliche Fachgebiet, das sich mit der Diagnose, Prävention und Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und Kiefer befasst und ausschließlich von approbierten Fachzahnärzten für Kieferorthopädie ausgeübt wird. Das Fachgebiet kombiniert klinische Untersuchung, bildgebende Diagnostik sowie aktive und funktionskieferorthopädische Apparaturen. Die Leistungen werden je nach Behandlungsindikation und Patientenalter unterschiedlich abgerechnet.
Bedeutung für Ärzte
Für Zahnärzte und Kieferorthopäden ist die korrekte Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen besonders relevant. Kassenleistungen werden nach dem Bema-Teil KFO abgerechnet; Privat- und Selbstzahlerleistungen richten sich nach der GOZ, insbesondere den Abschnitten G und H. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung betreffen kieferorthopädische Behandlungen einen erheblichen Anteil der zahnärztlichen Gesamtabrechnung. Nur Patienten unter 18 Jahren haben bei kieferorthopädischer Indikation (KIG-Grad 3 bis 5) einen GKV-Anspruch. Ärzteversichert informiert Zahnärzte über passende Berufshaftpflicht- und Praxisversicherungskonzepte, die auf die speziellen Haftungsrisiken der Kieferorthopädie abgestimmt sind.
Abgrenzung
Die fachzahnärztliche Kieferorthopädie unterscheidet sich von der allgemeinen Zahnheilkunde durch die Spezialisierung und den Weiterbildungsabschluss. Nicht jeder Zahnarzt darf die Gebietsbezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie" führen; dafür ist eine mehrjährige Weiterbildung nach den Vorgaben der Zahnärztekammern erforderlich. Auch von der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG-Chirurgie) ist das Fach klar abzugrenzen, da letztere operative Eingriffe umfasst.
Beispiel
Eine 14-jährige Patientin kommt mit einem KIG-Grad 4 zur Kieferorthopädin. Die GKV übernimmt die festsitzende Apparatur (Bema KFO). Die Eltern wünschen zusätzlich eine ästhetisch unauffällige Keramikbracket-Variante; dieser Mehraufwand wird nach GOZ privat abgerechnet. Die Kieferorthopädin erstellt einen Heil- und Kostenplan und dokumentiert die Behandlung im Logbuch.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – Bema KFO
- Bundeszahnärztekammer – Weiterbildungsordnung
- Gesetze im Internet – SGB V §29 (Kieferorthopädie)
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