KIM (Kommunikation im Medizinwesen) bezeichnet den sicheren, Ende-zu-Ende-verschlüsselten E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) des deutschen Gesundheitswesens. Er ermöglicht Vertragsärzten, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Leistungserbringern den datenschutzkonformen Austausch sensibler medizinischer Dokumente, darunter Befundberichte, Arztbriefe, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Verordnungen. Die Rechtsgrundlage bildet § 311 SGB V in Verbindung mit den technischen Richtlinien der gematik.
Bedeutung für Ärzte
Die Nutzung von KIM ist für Vertragsärzte verpflichtend vorgeschrieben: Seit 2021 müssen Praxen KIM-fähig sein, um elektronische Arztbriefe zu versenden, für die ein Zuschlag nach EBM-Ziffer 86900 von 28 Cent je Dokument erstattet wird. Wer KIM nicht nutzt, kann diese Zuschläge nicht abrechnen und riskiert außerdem Sanktionen im Rahmen der TI-Anbindungspflicht, darunter Honorarabzüge von bis zu 2,5 Prozent. Praktisch ersetzt KIM das unsichere Fax für den Austausch von Laborbefunden und Überweisungsberichten. Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die TI-Infrastrukturkosten als Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen.
Abgrenzung
KIM unterscheidet sich vom TI-Messenger (ehemals TIM), der für Echtzeit-Kommunikation, etwa Chat-Nachrichten zwischen Behandlern, konzipiert ist. KIM ist ein asynchrones System für den sicheren Dokumentenversand, während der TI-Messenger auf sofortiger Interaktion basiert. Reguläre E-Mails über kommerzielle Provider sind für den Versand von Patientendaten ohne zusätzliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung datenschutzrechtlich unzulässig und werden durch KIM ersetzt.
Beispiel
Eine internistische Praxis erhält einen Laborauftrag von einem niedergelassenen Hautarzt. Der Befundbericht mit den Laborwerten wird über KIM sicher und DSGVO-konform zurück an die Hautarztpraxis übermittelt. Die Praxisverwaltungssoftware weist den Eingang automatisch dem richtigen Patientenfall zu.
Quellen
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