Die Kinder-BU ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell für Kinder und Jugendliche konzipiert wurde und frühzeitig einen BU-Schutz etabliert, der in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung auf höhere Leistungen erweitert oder in eine vollständige Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden kann. Da Kinder noch keinen erlernten Beruf ausüben, sichert die Kinder-BU zunächst die Arbeitskraft für einen späteren Beruf ab und greift bei dauerhafter Einschränkung der Leistungsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Die Prämien sind im Kindesalter deutlich niedriger als im Erwachsenenalter.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die Kinder-BU auf zwei Ebenen relevant: als Elternteil, das für den eigenen Nachwuchs vorsorgt, und als späteres Vorbild für junge Patienten oder angehende Mediziner. Der entscheidende Vorteil liegt in der Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Anlässen wie Berufseinstieg, Heirat oder Studienabschluss kann die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Da chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Autoimmunerkrankungen bei Kindern die spätere Versicherbarkeit erheblich einschränken können, lohnt sich der frühe Abschluss. Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, passenden BU-Schutz für ihre Familie zu finden.
Abgrenzung
Die Kinder-BU unterscheidet sich von der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung durch den fehlenden Bezug zu einem ausgeübten Beruf und durch die niedrigeren Anfangsprämien. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung oder Unfallversicherung deckt die Kinder-BU auch krankheitsbedingte Leistungseinschränkungen ab, die kein plötzliches Ereignis voraussetzen.
Beispiel
Eltern schließen für ihre 8-jährige Tochter eine Kinder-BU mit einer monatlichen BU-Rente von 500 Euro ab. Mit 25 Jahren nimmt die Tochter ihr Medizinstudium auf. Dank der Nachversicherungsgarantie kann sie den Vertrag ohne Gesundheitsprüfung auf 1.500 Euro monatliche Rente anheben und hat damit bereits während des Studiums einen soliden Basisschutz.
Quellen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit – Vorsorge
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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