Kinderversicherung ist ein Sammelbegriff für alle Versicherungsprodukte, die speziell auf die Bedürfnisse und Risiken von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten sind. Dazu zählen insbesondere die Kinder-Unfallversicherung, die Kinder-Haftpflichtversicherung (meist im Rahmen der Familienhaftpflicht), die private Krankenversicherung für Kinder sowie vorausschauende Vorsorgeprodukte wie die Kinder-BU und Ausbildungs- oder Rentensparpläne. Eltern schließen diese Verträge stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder ab.
Bedeutung für Ärzte
Für Medizinerfamilien, bei denen ein oder beide Elternteile PKV-versichert sind, ist das Thema Kinderversicherung besonders vielschichtig. Jedes Kind benötigt einen eigenen PKV-Vertrag, sofern kein Elternteil GKV-versichert ist. Eine Kinder-Unfallversicherung ergänzt die gesetzliche Schülerunfallversicherung, die nur Schulwegeunfälle und Schulunfälle abdeckt, nicht aber Freizeitunfälle. Die Kinder-Haftpflicht ist für Arztfamilien mit hohem Vermögensbezug besonders relevant, da deliktische Handlungen von Kindern unter sieben Jahren zwar haftungsfrei sind, ältere Kinder jedoch voll haften können. Ärzteversichert berät Medizinerfamilien ganzheitlich, welche Bausteine sinnvoll kombiniert werden sollten.
Abgrenzung
Kinderversicherung ist kein einheitlich definierter Rechtsbegriff, sondern eine Marketingkategorie. Jedes Produkt unterliegt seinen eigenen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Die GKV-Familienversicherung ist kein eigener Vertrag, sondern die beitragsfreie Mitversicherung des Kindes im elterlichen GKV-Vertrag; sie existiert in der PKV nicht.
Beispiel
Ein Kinderarzt und seine Ehefrau sind beide privat versichert. Für ihre zweijährige Tochter schließen sie einen PKV-Kindertarif, eine Kinder-Unfallversicherung mit 300.000 Euro Invaliditätsleistung sowie eine Kinder-BU ab. Die Haftpflicht des Kindes ist über die bestehende Familienhaftpflichtversicherung mitabgedeckt.
Quellen
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