Kinderversicherung bezeichnet den Oberbegriff für alle Versicherungsprodukte, die speziell auf den Schutz und die Absicherung von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten sind, darunter Krankenversicherung (GKV oder PKV), Unfallversicherung, Privathaftpflicht und Vorsorgeprodukte wie Kinder-BU oder Ausbildungsversicherung. Je nach Versicherungsbereich gelten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Vertragsvoraussetzungen. In der GKV sind Kinder beitragsfrei über ihre Eltern mitversichert; in der PKV entstehen eigene Beiträge.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte mit Kindern ergeben sich besondere Planungsaufgaben: Kinder PKV-versicherter Eltern müssen aktiv versichert werden, da sie keinen automatischen GKV-Schutz erhalten. Die Wahl zwischen GKV-Familienversicherung (kostenfrei, wenn Elternteil GKV-versichert) und PKV-Tarif für das Kind ist langfristig relevant. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Kinderunfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung Kinder nur im Kindergarten und in der Schule abdeckt. Ärzteversichert berät Arztfamilien bei der optimalen Kombination aus Kranken-, Unfall- und Vorsorgeversicherung für den Nachwuchs.
Abgrenzung
Kinderversicherung ist kein eigenständiger Versicherungszweig, sondern ein Sammelbegriff. Von der Familienversicherung (GKV-Begriff für die beitragsfreie Mitversicherung) unterscheidet sich die eigenständige Kinderversicherung in der PKV dadurch, dass sie einen eigenen Vertrag und einen eigenen Beitrag erfordert.
Beispiel
Ein niedergelassener Arzt ist PKV-versichert, seine Frau GKV-versichert. Das gemeinsame Kind kann über die GKV-Familienversicherung der Mutter beitragsfrei abgesichert werden, sofern das Einkommen der Mutter das des Vaters nicht überschreitet. Alternativ kann das Kind in die PKV des Vaters aufgenommen werden; in diesem Fall ist eine Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt empfehlenswert.
Quellen
- PKV-Verband – Kinder in der PKV
- Bundesministerium für Gesundheit – GKV-Familienversicherung
- GDV – Kinderversicherungen
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