Die Kinderzulage (Riester) ist eine jährliche staatliche Förderung, die im Rahmen der Riester-Rente für jedes kindergeldberechtigte Kind in den Riester-Vertrag eines förderfähigen Elternteils eingezahlt wird und den Sparvertrag ohne zusätzlichen Eigenaufwand aufwertet. Die Zulage beträgt 185 Euro je Kind pro Jahr; für nach dem 1. Januar 2008 geborene Kinder erhöht sie sich auf 300 Euro jährlich. Voraussetzung ist, dass der Elternteil selbst förderfähig ist und den Mindesteigenbeitrag erbringt.

Bedeutung für Ärzte

Für pflichtversicherte Ärzte (z. B. als Angestellte) kann die Riester-Rente dank Kinderzulagen attraktiv sein. Wer drei nach 2008 geborene Kinder hat, erhält allein durch Kinderzulagen 900 Euro jährliche staatliche Förderung. Hinzu kommt der steuerliche Abzug als Sonderausgabe bis zu 2.100 Euro jährlich. Allerdings sind viele niedergelassene Ärzte als Selbständige nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und daher nicht automatisch riesterfähig. Ärzteversichert weist darauf hin, dass die Riester-Eignung im Einzelfall geprüft werden sollte.

Abgrenzung

Die Kinderzulage ist von der Grundzulage (175 Euro jährlich für den Vertragsinhaber) zu unterscheiden. Beide zusammen bilden die staatliche Riester-Zulage. Anders als der Sonderausgabenabzug, der einkommensabhängig wirkt, ist die Zulage ein fester Betrag und unabhängig vom Grenzsteuersatz.

Beispiel

Eine angestellte Ärztin mit zwei nach 2008 geborenen Kindern hat Anspruch auf eine Grundzulage von 175 Euro und zwei Kinderzulagen à 300 Euro, also insgesamt 775 Euro staatliche Förderung pro Jahr. Sie muss dafür mindestens 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen als Eigenbeitrag aufbringen.

Quellen

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